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Ich kenne die Fragenformulierung nicht, also kann ich dazu nichts sagen. Allerdings funktioniert die Rechnung für Elternpaare natürlich nur mit homozygot kranken Kindern, weil ein heterozygotes Trägerkind keine zwei heterozygoten Eltern braucht, sondern nur einen Elternteil mit krankem Allel. Du kannst bei heterozygoten Kindern keine Aussage darüber treffen, ob das Elternpaar (=beide) Träger sind, weil schon ein heterozygotes Elternteil reicht, um das kranke Allel weiterzugeben. Bei Aa/AA gäbe es Kinder mit AA, AA, aA, aA, also trägt die Hälfte der Kinder das kranke Allel, das gilt aber auch für die Kinder eines heterozygoten Elternpaares mit Aa/Aa, siehe oben.
Und wie bereits erwähnt gibt 1:100 natürlich an, jeder wievielte ein Merkmal trägt, nämlich eben einer von hundert/jeder hundertste. Wenn ihr das nicht kapiert habt sehe ich, wie da Konfusion entstehen könnte, aber daraus werdet ihr auf garkeinen Fall einen sinnvollen Einspruch basteln. Ihr könnt ja auch keinen Einspruch draus basteln, dass ihr nicht verstanden habt, wie das mit den heterozygoten Personen funktioniert. Das ist eurer Versäumnis.