Das hängt vom zugrunde liegenden Arbeitsvertrag ab.
Im aktuellen VKA-Tarif beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum
Monatsende (sobald die Probezeit vorbei ist und man länger
als 1 Jahr dort arbeitet).
Grundsätzlich kann man meiner Meinung nach wenig falsch machen,
wenn es sich um einen der "großen", vom MB ausgehandelten
Verträge handelt; Vorsicht ist hier nur bei irgendwelchen
Zusatzvereinbarungen geboten.
Sollte es sich um einen Haustarifvertrag handeln oder
merkwürdige Nebenabreden vom AG gewünscht werden,
kann man den Vertag vom MB (sofern man Mitglied ist)
kostenlos prüfen und sich beraten lassen.
Beste Grüße,
S.