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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,

    kann mir bitte jemand schildern worauf ich bei einem Arbeitsvertrag bei einer Anstellung in einer Klinik zu achten habe?

    Weiss jemand wie lang die Kündigungsfrist für ein 2-Jahres-Vertrag ist?

    Liebe Grüße
    susu



  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von Sealwolf
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    Das hängt vom zugrunde liegenden Arbeitsvertrag ab.
    Im aktuellen VKA-Tarif beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum
    Monatsende (sobald die Probezeit vorbei ist und man länger
    als 1 Jahr dort arbeitet).

    Grundsätzlich kann man meiner Meinung nach wenig falsch machen,
    wenn es sich um einen der "großen", vom MB ausgehandelten
    Verträge handelt; Vorsicht ist hier nur bei irgendwelchen
    Zusatzvereinbarungen geboten.

    Sollte es sich um einen Haustarifvertrag handeln oder
    merkwürdige Nebenabreden vom AG gewünscht werden,
    kann man den Vertag vom MB (sofern man Mitglied ist)
    kostenlos prüfen und sich beraten lassen.

    Beste Grüße,
    S.



  3. #3
    examinierte Laborratte Avatar von schmuggelmaeuschen
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    also ich hab noch gelernt, dass es bei befristeten Verträgen keine Kündigunstfrist gibt, außer es steht etwas anderes im Vertrag. Meist sind es 3 Monate oder 6 Wochen zum Quartalsende.
    Wenn man früher aus dem Vertrag austreten möchte muss man einen Aufhebungsvertrag beantragen, dem meist stattgegeben, da kein AG Lust auf einen AN hat, der keinen Bock mehr hat...

    Ich würde im dem Vertrag darauf achten, das Wochenarbeitszeit, Gehalt, Urlaub, (Weiterbildung), etc drin stehen...
    Ich schulde dem leben das Glänzen in meinen Augen



  4. #4
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    Danke euch für eure Antworten!

    Liebe Grüße
    Susu



  5. #5
    Feddich ;)
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    Du musst keine Opt-out Regelung unterschreiben, nur weil die Personalabteilung sie standardmäßig in den Arbeitsvertrag druckt!



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