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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    True that.
    Einzig bei Kündigung könnte man mit den angesammelten Überstunden wohl früher aufhören.
    Werden Überstunden 1:1 ausgeglichen oder kriegt man mehr/weniger Freizeitausgleich/Kohle ?



  2. #12
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    meine Perso hat mir versucht weißzumachen, dass ich opt-out beim Folgevertrag unterschreiben muss, da ich sonst keinen BD machen dürfte...
    Habe dann erklärt, dass das natürlich VÖLLIGER Quatsch (!) ist, ich aber keine Lust auf dumme Diskussionen habe, wir den DP einigermaßen organisiert bekommen und ich dennoch unterschreibe....
    Naja, vielleicht trete ich den Folgevertrag gar nicht an; mal sehn



  3. #13
    Diamanten Mitglied
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    Ich würde opt-out nicht unterschreiben, weil ich damit den AG helfe würde die Überlastung und schlechte Organisation zu legitimieren. Richtig ist, dass sich an der Belastung nichts ändert. Ich habe Opt-out nicht unterschrieben und liege im Schnitt zwischen 50-52 Wochenstunden.

    Ausbezahlen oder Abfeiern kommt auf den AG an. Sobald ich 60 Überstunden angesammelt habe, bekomme ich eine Auszahlung. Abfeiern ist erwünscht wenn sich nicht gerade der Erholungsurlaub anstaut und funktioniert oft auch.



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