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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    24.08.2010
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    Hallo,
    hab' mir gerade die Ergebnisse fürs abgelaufene Physikum 2012 beim IMPP angeschaut und hat leider wieder nicht gereicht...
    Brauche Info's über Möglichkeiten , dennoch Arzt zu werden.
    Bitte keine Predigen über den Sinn oder Unsinn diesen Weg weiterhin zu verfolgen, dass werde ich schon mit mir selbst ausmachen
    Die Frage ist, ob ein im EU-Ausland abgeschlossenes Medizinstudium später hier in Deutschland anerkennt wird, und somit Approbation erteilt wird...habe leider keine aktuellen Beiträge gefunden, und deshalb etwas verwirrt.
    Nach älteren Beiträgen soll dies schon Möglich sein, z.B. in Österreich, Ungarn, Prga etc.
    Meine Frage ist, ob das noch aktualität besitzt, oder ob sich die Rechtslage durch diesen Bolonga-Proßess mittlerweile geändert hat.

    Für sinnvolle Beitrage wäre ich dankbar...



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  2. #2
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
    Mitglied seit
    05.04.2003
    Ort
    LV-426
    Semester:
    Ober-Unarzt
    Beiträge
    23.481
    Die Antwort kann Dir nur die jeweilige Landesärztekammer geben, da die deinen Antrag prüfen wird.
    Rein theoretisch spricht nichts dagegen, in der aktuellen Approbationsordnung wird auf diesen speziellen Fall nicht eingegangen (hast Du die überhaupt gelesen?).
    Wenn Du Pech hast, bleibst Du Arzt im Ausland.

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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
    Mitglied seit
    31.01.2006
    Beiträge
    2.798
    Nicht die Approbationsordnung, sondern die Bundesärzteordnung regelt diesen Fall. Und darin heißt es:

    "Eine Approbation wird nicht erteilt, wenn eine ärztliche Prüfung oder ein Abschnitt der ärztlichen Prüfung nach der Rechtsverordnung gemäß § 4 Abs. 1 endgültig nicht bestanden wurde. Satz 7 findet keine Anwendung, wenn der Antragsteller Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Vertragsstaates, dem Deutschland und die Europäische Gemeinschaft oder Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, ist und er einen nach der Richtlinie 2005/36/EG anzuerkennenden Ausbildungsnachweis besitzt." (§ 3 Abs. 1 Sätze 7 und 8 BÄO)

    Die Antwort lautet also: Ja, auch nach endgültig nicht bestandenem Physikum wird der Abschluss aus einem anderen EU-Staat anerkannt.



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  4. #4
    Krüppelkatze
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    Zitat Zitat von SuperSonic Beitrag anzeigen
    Nicht die Approbationsordnung, sondern die Bundesärzteordnung regelt diesen Fall. Und darin heißt es:

    "Eine Approbation wird nicht erteilt, wenn eine ärztliche Prüfung oder ein Abschnitt der ärztlichen Prüfung nach der Rechtsverordnung gemäß § 4 Abs. 1 endgültig nicht bestanden wurde. Satz 7 findet keine Anwendung, wenn der Antragsteller Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Vertragsstaates, dem Deutschland und die Europäische Gemeinschaft oder Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, ist und er einen nach der Richtlinie 2005/36/EG anzuerkennenden Ausbildungsnachweis besitzt." (§ 3 Abs. 1 Sätze 7 und 8 BÄO)

    Die Antwort lautet also: Ja, auch nach endgültig nicht bestandenem Physikum wird der Abschluss aus einem anderen EU-Staat anerkannt.
    Also... Ich interpretiere das so, dass er dafür auch Staatsangehöriger eines anderes Staates sein muss.
    I explained that the difference in being sick and being healthy is having to make choices or to consciously think about things when the rest of the world doesn’t have to. The healthy have the luxury of a life without choices, a gift most people take for granted.



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  5. #5
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
    Mitglied seit
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    Diffizile Frage, klingt nach einem Juristen-Problem.

    P.S. Danke für den Hinweis, dachte, dass das auch die Appobationsordnung regelt.

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