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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    Auszug § 61 ZÄPrO

    (1) (weggefallen)
    (2) Studierende der Medizin, die die ärztliche Vorprüfung oder den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach einem mindestens zweijährigen Medizinstudium nach der Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 (BGBl. I S. 2405) vollständig bestanden haben, können zur zahnärztlichen Vorprüfung zugelassen werden, wenn sie nachweisen, daß sie
    a) zwei Vorlesungen über Werkstoffkunde gehört und
    b) regelmäßig und mit Erfolg an einem Kursus der technischen Propädeutik, an einem Phantomkursus der Zahnersatzkunde und während der vorlesungsfreien Monate an einem weiteren Phantomkursus der Zahnersatzkunde
    teilgenommen haben.
    (3) Studierende der Medizin, die die Nachweise nach Absatz 2 erbracht haben, werden in der zahnärztlichen Vorprüfung nur in dem Fach Zahnersatzkunde (§ 28 Abs. 1 IV) geprüft. Die Prüfung muß einschließlich einer etwaigen Wiederholungsprüfung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Beginn beendet sein. Andernfalls gilt sie endgültig als nicht bestanden. Die Frist kann bei länger dauernder Krankheit oder bei Verhinderung aus anderen zwingenden Gründen verlängert werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn das Urteil mindestens "befriedigend" lautet.



  2. #7
    Göttingen Registrierter Benutzer Avatar von sun.flower
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    @vxv73: Ich kann dir irgendwie keine PN schicken. Wäre toll, wenn du dich kurz bei mir meldest
    "In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst!"

    "I decided to test the only remedy I have come to have any faith in, the “awareness of life”. Until she finds out from some other doctor that she’s perfectly healthy, she’ll consider each day a miracle, which in my view, it is.”
    — Dr. Blake (Veronica Decides to Die)



  3. #8
    Registrierter Benutzer
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    Gibt es eigentlich die Möglichkeit das Vorphysikum nicht machen zu müssen wenn man in Humanmedizin bereits alle Scheine hat ( also auch Bio, Chemie, Physik ) ? Wird einem grundsätzlich da etwas anerkannt oder ist das von Uni zu Uni unterschiedlich ?



  4. #9
    trju353
    Guest

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    Nein, ist laut A0 folgendermaßen:

    - wenn das Physikum in Hm bestanden ist,
    - ein naturwissenschaftliches Studium abgeschlossen ist (z.B. Pharmazie)
    kann man sich die naturwissenschaftliche Vorprüfung anrechnen lassen vom LPA, und muss kein Vorphysikum machen.

    WEnn man "nur" über die Scheine verfügt, muss man Vorphysikum machen.



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