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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    hallo
    hat hier jemand schon mal den fall gehabt daß die erlaubte höchstarbeitszeit trotz opt-out-regelung (!) überschritten worden ist?
    wenn ja, weiß jemand was dann passiert????
    der arbeitgeber muß einen dann mit gehaltsfortzahlung für die zuviel gearbeitetn stunden daheim lassen, soweit habe ich das noch in erfahrung bringen können; aber wann muß er das machen? sofort nach bekanntwerden? was ist wenn das ganze schon länger als 6 monate so geht, verfallen die stunden der ersten monate dann? hat vielleicht jemand sogar ein gerichtsurteil dazu?
    wäre dankbar für alle tips



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  2. #2
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Zitat Zitat von lunaeye Beitrag anzeigen
    weiß jemand was dann passiert????
    Im Regelfall gar nix.
    So lang Ihr, bzw Euer Assistentensprecher die Verwaltung und/oder den Chef nicht offiziell darauf hinweist, wird das einfach weitergehen. Wichtig ist, daß Ihr als Assistenten geschlossen auftretet, dann könnt Ihr Forderungen nach Freizeitausgleich oder mehr Gehalt durchsetzen, aber wenn Ihr nicht an einem Strang zieht, seid Ihr verratzt.

    Also, besprecht Euch untereinander, dann redet mit dem Chef, und dann mit der Verwaltung.
    "Automatisch" tut sich da nichts.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  3. #3
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    soweit sind wir ja schon, chef und verwaltung haben alles schriftlich und der betriebsrat weiß auch bescheid....
    würde mich nur interessieren wie´s nun weitergeht, unsere verwaltung wird uns ja nicht alle für 6 wochen heimschicken und hier zusperren....sie ignorieren die lage hier ja seit 7 monaten.....und nicht daß wir zuvor viel personal gehabt hätten



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  4. #4
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    "verwaltung wird uns ja nicht alle für 6 wochen heimschicken und hier zusperren....sie ignorieren die lage hier ja seit 7 monaten..."
    --> Dann ist das jetzt ein Fall für den Marburger oder Hartmann Bund oder für (von einem selbst oder den Assistenten gemeinsam) getragenen Anwalt für Arbeitsrecht.
    Oder alternativ für die Kündigung und das Suchen einer neuen Stelle



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  5. #5
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Da braucht Ihr keinen Anwalt, einfach Entlastungsanzeige stellen, und schon bekommt der Laden Ärger.
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