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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    28.04.2012
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    5
    Ich lasse mich da natürlich gerne eines Besseren belehren. Ich kann halt nur auf das zurückgreifen, was ich von mir bekannten Ärzten weiß, mit denen ich dieses Thema schon mal bequatscht hab. Und da hieß es immer wieder, das man den Stoff aus der Schule im Studium eh ‚nicht wirklich‘ gebraucht hat (von Bio jetzt mal abgesehen).



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  2. #12
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    24.01.2009
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    Bauschamane
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    Bleibt außerdem die Frage, ob eine Heilpraktikerausbildung als Berufsausbildung für die Gruppe 3 in der Auflistung der Uni Bochum anerkannt ist.

    Aber bewirb dich doch einfach, dann wirst ja sehen, ob es passt.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  3. #13
    Göttingen Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    29.08.2008
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    5. WBJ
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    6.534
    englisch, deutsch und mathe kann man auch immer im studium gebrauchen und sowi für medizinische soziologie^^



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  4. #14
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    25.05.2011
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    10. (6. Klinisches)
    Beiträge
    161
    Das Abi ist für die Vorklinik so hilfreich, wie die Vorklinik für die Klinik und diese wiederum für die Assistenzarztzeit in einem Fachbereich X.

    Mit anderen Worten: In jedem Abschnitt lernt man Dinge, aus denen man später einen Nutzen zieht und Dinge, die für die Tonne sind. Wobei man schon auch sagen muss, dass man im Studium so ziemlich bei 0 anfängt... daher relativiert sich der Nutzen des Abis wieder ein wenig.

    Viel wichtiger als Abi ja oder nein sollte sein sich von dem Gedanken zu lösen, dass es irgendwie einfach wird einen Platz zu bekommen bzw. das Studium dann auch zu schaffen. Es ist schaffbar, natürlich auch noch mit Mitte 30, aber man sollte es nicht auf die leichte Schulter nehmen.



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  5. #15
    Banned
    Mitglied seit
    04.07.2010
    Ort
    Magdeburg
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    IV
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    1.134
    Das Abi ist für die Vorklinik so hilfreich, wie die Vorklinik für die Klinik und diese wiederum für die Assistenzarztzeit in einem Fachbereich X.
    Sehr gewagte These.

    Zur Ausgangsfrage:
    Der Heilpraktiker wird nicht anerkannt, weil es sich um keine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes handelt.

    Da Bildung Ländersache ist, sind die Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

    Ausgangspunkt ist in den meisten Fällen die Vorschrift über die Zulassung zum Studium in der Fasung der jeweiligen Hochschulgesetze der Länder.

    Ein Beispiel aus dem Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt:

    § 27

    (2) 1 Die Qualifikation nach Absatz 1 Satz 1 wird für den Zugang zu einem Studium, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt, durch
    1.
    die allgemeine Hochschulreife,
    2.
    die fachgebundene Hochschulreife,
    3.
    die Fachhochschulreife,
    4.
    eine vom Ministerium anerkannte vergleichbare andere Vorbildung


    Hier liegt der Schlüssel.
    Die Landesministerien für Bildung betrachten mitunter sehr unterschiedliche "Vorbildung" als vergleichbar für die Anerkennung.

    Heißt:
    Hochschulgesetze der Länder raussuchen, passende Vorschrift suchen. Anschließend im Netz oder in Durchführungsbestimmungen der Länder danach suchen, was denn "anerkannt" ist.

    Im Zweifel könnte es helfen einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der sich mit Hochschulzulassungsrecht befasstu und ihn damit zu beauftragen, eine vollständige Liste der anerkannten vergleichbaren Vorbildungen zu erstellen.
    Gäbe im Zweifel dann wenigstens völlige Rechtssicherheit (auch wenns n paar Euronen kostet - die es dann aber wert sein sollte).

    Wenn du dich sowieso nur in EINEM Bundesland bewerben wollen würdest, käme es natürlich deutlich günstiger und du könntest mit dem Anwalt über mögliche Ausgestaltungen sprechen und schauen, welche Möglichkeiten du hast.



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