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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Platin-Mitglied Avatar von Dr. Glucosidase
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    Hallo, ich hab mal eine Frage an die Kündigungs-Erfahrenen unter Euch:

    Ich habe gekündigt und will meine 2 Wochen anteiligen Jahresurlaub in meinen letzten beiden Wochen in der Klinik nehmen. OA sagt, das das wegen Personalmangel nicht ginge, ich solle mir den Urlaub auszahlen lassen. Früher kann ich ihn nämlich auch nicht nehmen. Die Personalabteilung sagt aber, ausgezahlt würde Urlaub wegen knapper Kassen prinzipiell nicht werden. OA sagt daraufhin nur "Pech gehabt".

    Das kann's doch wohl nicht sein?!? Ich schenke diesem Saftladen doch nicht noch 2 Wochen Urlaub!!! Gibt's da irgendwelche gesetzlichen Regelungen? Im Tarifvertrag steht nämlich nix zu dieser Konstellation. Kümmert sich die Rechtsberatung vom MB um solche Fälle?



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  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Verfallen gibts mal gar nicht. Entweder du bekommst ihn oder er wird ausgezahlt. Allerdings kann es sein, dass du dich mit deiner Planung an die Personalsituation anpassen und ihn schon vorher nehmen musst. Bist du im Marburger Bund? Dann hol dir dort unbedingt fachlichen Rat - die sollten sich auch um sowas kümmern, denke ich!
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Oooch, noch nicht mal so schlimm: Kollege (FA) in Dunkeldeutschland (Innere) wurde vom CA VERBOTEN (!!) zu kündigen, obwohl dieser CA in dieser Inneren eigentlich bis auf die OÄ kein Deutsch mehr ärztlich hört (Sachsen-Anhalt).

    Und da er zum Jahresende dann doch - trotz "Verbots" - gekündigt hatte, bekam er überzufällig häufig viele Dienste an den Feiertagen und auch dazwischen und überhaupt eingeteilt - entgegen seinen Dienstwünschen (nämlich null). Er wurde leider einen Monat krank und den verbleibenden Resturlaub ließ er sich natürlich voll ausbezahlen.

    Was nun der Eröffner des Posts daraus schließt, weiß ich nicht.

    Jedenfalls hat der OA hier garnichts zu entscheiden - sofort MB/Betreibsrat einschalten, Urlaub formal und schriftlich einreichen. NICHT ausbezahlen geht überhaupt nicht, nichts einfacher als dies mit dem Arbeitsrechtler heimzuholen.

    Deutschland ist in manchen Teilen arbeitsrechtlich irgendwie Afghanistan.



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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    Zitat Zitat von Dr. Glucosidase Beitrag anzeigen
    Das kann's doch wohl nicht sein?!? Ich schenke diesem Saftladen doch nicht noch 2 Wochen Urlaub!!! Gibt's da irgendwelche gesetzlichen Regelungen?
    § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz: "Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten."



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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von Dr. Glucosidase Beitrag anzeigen
    Das kann's doch wohl nicht sein?!? Ich schenke diesem Saftladen doch nicht noch 2 Wochen Urlaub!!!
    Für den Personalmangel kannst Du ja nichts. Du erfüllst Deine vertraglichen Pflichten durch das Einhalten der Kündigungsfrist und das Krankenhaus muß seine Pflichten einhalten, die unter anderem bedeuten, daß Du Deinen Jahresurlaub bekommst.
    Wenn Du Mitglied im Marburger Bund bist, würde ich den Fall dort vorstellen und um Rat/Hilfe bitten. Außerdem kannst Du auch Euren Betriebsrat informieren. Dann auch mal Deinen Chef befragen, obwohl der sich wohl der Meinung des Oberarztes anschließen wird



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