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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Registrierter Benutzer
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    ihr seid lieb, habt mir grad ein breites Grinsen ins Gesicht gezaubert. Hätte nicht gedacht, dass das im Moment jemand schafft. Danke! Das mit dem Magen stimmt sogar. Hatte schon dran gedacht gehabt mir selbst zum Test welche zu verordnen. Könnten aber natürlich auch kompetente Kollegen mit Rezept etc. machen.



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  2. #22
    Registrierter Benutzer
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    153
    Hatte ich auch mal das Problem. Chef sagt, bitte weiterarbeiten wegen Personalnot, war für mich auch o.K., Verwaltung sagt, ausgezahlt wird nicht. Ich habs dann so gelöst, dass ich zum Chef gesagt habe, dass es mir beides recht ist, bitte mit Verwaltung kurzschließen, falls ich in drei Tagen noch nichts gehört habe, schalte ich den Marburger Bund ein. Am nächsten Tag hatte ich dann eine valide aussage.
    Anderer Arbeitgeber. Fremdjahr in einer anderen Abteilung gemacht, der CA wollte ein Wechsel nach dem Fremdjahr nicht zustimmen, wegen Personalnot. Hab ihm damals (in geheimer Absprache mit dem CA, wo ich wieder hinwechseln wollte) ein Ultimatum gestellt. Ich arbeite noch maximal 6 Wochen weiter, wenn ich die Zusage bekomme, dann spätestens zu wechseln. Ansonsten reich ich morgen die Kündigung ein und nehme meinen Resturlaub und Überstunden (und Bewerbe mich in der anderen Abteilung wieder neu). Ging auch.
    Die Botschaft: Mund aufmachen, und sein gutes Recht auch notfalls mit dem was du zu Verfügung hast durchsetzen. Kollegial kannst du in Abteilungen sein, die auch kollegial zu dir sind.



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  3. #23
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Resturlaub nehmen steht dir aber nicht unbedingt zu, oder hast du hier Quellen die einen Anspruch belegen.



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  4. #24
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Resturlaub nehmen steht dir aber nicht unbedingt zu, oder hast du hier Quellen die einen Anspruch belegen.
    Für "nehmen" gibts meiner Meinung nach tatsächlich keinen Anspruch. Aber grundsätzlich besteht ein Anspruch dass der Urlaub abgegolten wird (BUrlG §7 Abs. 4 https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html). Also entweder nehmen oder Auszahlen. Und genau so bekommt man bei jeder "normalen" Verwaltung durchgesetzt, dass man den Urlaub nehmen kann: Antrag stellen und reinschreiben, dass er sonst ausbezahlt werden muss. In jeder Klinik in der ich bisher gearbeitet hab, musste ich jede noch so kleine Überstunde zum Schluss abfeiern. Da gabs keinen Cent.



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  5. #25
    Administrator Avatar von Brutus
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    http://www.kanzlei-hasselbach.de/201...kuendigung/07/
    Sehr ich anders: Der Arbeitnehmer soll die Urlaubstage nehmen! Nur, wenn dies nicht mehr geht, dann hat er Anspruch auf Auszahlung. Auch Resturlaub verfällt nicht bei einer Kündigung. Entweder nehmen oder auszahlen.
    Wenn da jemand aus der Chefriege oder Personalabteilung anderer Meinung ist, einfach mal einen Anwalt / MB einschalten.
    Siehe auch o.g. Link. Z.B. den 8. Punkt...
    I'm a very stable genius!



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