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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Registrierter Benutzer
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    So, jetzt habe ich noch eine frage.
    Über das Abschlussgespräch gibt es eine Niederschrift.
    Diese wird vom RAiP, LRA und Doc unterzeichnet.
    Muß diese Niederschrift dem RAiP übergeben/zugestellt werden?
    Ist sie für die Behörde zwingend erforderlich oder reicht dort die bescheinigung über das erfolgreiche Abschlussgespräch?

    Danke
    Thorsten



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  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    Hallo,

    Die Niederschrift habe ich an das Gesundheitsamt geschickt. Jedoch geben die jeweiligen Ämter ja an, was du an sie schicken musst.
    Die Regelungen zur Zulassung sind ja in jedem Bundesland etwas anders.
    Hier in Berlin und Brandenburg reicht eine Tätigkeit als Rettungssanitäter zwar aus, jedoch wird die Zeit nur zu 80 Prozent anerkannt.
    Ich selbst habe etwa 6 Monate als Praktikantin gearbeitet und 6 Monate als angestellte RettSan.



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  3. #8
    Platin Mitglied
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    Zitat Zitat von Jaybeearr Beitrag anzeigen
    Hier in Berlin und Brandenburg reicht eine Tätigkeit als Rettungssanitäter zwar aus, jedoch wird die Zeit nur zu 80 Prozent anerkannt.
    Das ist so nicht rechtens, da gibt es eine höchstrichterliche Entscheidung zu. Die zuständige Behörde hat keinen Spielraum, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes besagt eindeutig, dass diese Stunden vollumfänglich anzuerkennen sind. Irgendjemand hat schon mal erzählt, dass Brandenburg sich quer stellt, aber eigentlich gibt es da keinen Ermessensspielraum. Aus den Leitsätzen:
    Auf die praktische Tätigkeit im Rahmen der Ausbildung zum Rettungsassistenten können nach § 8 Abs. 2 Satz 2 RettAssG Tätigkeitszeiten als Rettungssanitäter nicht nur bis zu einer Höchstgrenze, sondern im Umfang ihrer Gleichwertigkeit vollständig angerechnet werden.
    Urteil



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  4. #9
    Registrierter Benutzer
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    So es gibt etwas neues.
    Nachdem ich jetzt ein halbes Jahr als angestellter RS im öffendlichen Rettungsdienst KTW gefahren bin, hat mir ein arzt aus meinem Praktikumskrankenhaus das Abschlussgespräch erfolgreich abgenommen. Ja er ist dazu bemächtigt macht es regelmässig. Die Behörde sucht wohl immer noch versagensgründe O-Ton wir müssen uns ja absichern sonst bekommen wir Ärger.

    Was tun?
    Danke Thorsten



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  5. #10
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Das Problem war doch jetzt gar nicht mehr die Prüfung sondern,dass du zu wenig RTW gefahren bist wenn ich das richtig verstanden hab.
    Wirst wohl erstmal abwarten müssen,ob es anerkannt wird oder nicht.Wenn nicht ggf. Anwalt nehmen ,der sich damit auskennt.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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