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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
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    Kennt jemand einen Fachanwalt für das RettAssG?



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  2. #12
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von JJ* Beitrag anzeigen
    Das ist so nicht rechtens, da gibt es eine höchstrichterliche Entscheidung zu. Die zuständige Behörde hat keinen Spielraum, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes besagt eindeutig, dass diese Stunden vollumfänglich anzuerkennen sind. Irgendjemand hat schon mal erzählt, dass Brandenburg sich quer stellt, aber eigentlich gibt es da keinen Ermessensspielraum. Aus den Leitsätzen:
    Urteil
    Ich mag ja falsch liegen, aber ich denke, die Verwaltungsbehörde legt das Urteil wahrscheinlich eng aus: Da ja das KTW fahren in einem nicht unerheblichen Umfang aus "Taxifahrten" besteht, also z.B. Patient aus Klinik nach Hause in den 3. Stock, jeden 3. Tag zur Dialyse, zur Nachkontrolle ins Krankenhaus, etc., wo man im Grunde genommen kein "Fachwissen" benötigt, geschweige denn anwendet, kann dies nicht auf die Zeiten angerechnet werden. Nur die "Primäreinsätze", also quasi KTW vor Ort, und dann ist die Situation wirklich mal "medizinisch", werden als Zeiten für die Rett.-Ass.-Anerkennung akzeptiert.
    Allerdings würde ich da schon fast sagen, dass 80% zu hoch gegriffen ist. Aber vielleicht wird da in Eurem Sinne hochgerechnet?!

    Edit: Bzgl. des Fachanwalts: frag noch mal an Deiner Wache / Feuerwehr nach. Die haben meist schon mal irgendwelche Problemchen gehabt, und können Dir evtl. weiterhelfen. Ansonsten Gewerkschaften?!
    I'm a very stable genius!



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  3. #13
    Platin Mitglied
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    Das ist schon richtig so, die Zeit auf dem RTW muss überwiegen, im Urteil werden 60:40 für angemessen gehalten. Sofern ein entsprechendes Verhältnis aber nachgewiesen werden kann, müssen die als RS gesammelten Stunden vor ablegen der Rettungsassistentenprüfung in vollem Umfang anerkannt werden. Sollten die KTW-Stunden überwiegen müssten zumindest die RTW-Stunden komplett anerkannt werden. Was Brandenburg zumindest früher getan hat ist unabhängig vom Verhältnis RTW/KTW vor der Prüfung gesammelte Stunden pauschal nur bis zu einer bestimmten Grenze anzuerkennen. Das wurde bei anderen Behörden teils auch so gehandhabt, bis es eben das verlinkte Urteil gab. In Brandenburg hat man jedoch auch danach erst mal versucht, die alte Praxis beizubehalten und Stunden "abzuerkennen".

    Das Problem ist mir in einem anderen Forum auch schon über den Weg gelaufen. Manchmal dauert es eben, bis Entscheidungen bei den zuständigen Entscheidern ankommen... wohl dem, der sich selbständig informiert hat. So wie Jaybeearr es schreibt klingt es, als ob es in einigen Amtsstuben immer noch nicht angekommen ist, denn pauschal 20% aberkennen ist nicht... oder ich habe den Beitrag falsch verstanden.



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  4. #14
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    21.05.2012
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    7
    Nur um mißverständnissen vorzubeugen.
    Es geht hier nur um die Stunden nach dem ersten verpatzten Abschlussgespräch.
    Es wurde ein weiteres 1/2 Jahr praktische tätigkeit angeordnet.
    Dieses 1/2 jahr habe ich als angestellter NICHT als Praktikant gearbeitet.
    Ein weiteres Abschlussgespräch wurde mit erfolg absolviert.
    die Behörde stört sich an den fehlenden Praktikanten status.



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  5. #15
    Dunkelkammerforscher
    Mitglied seit
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    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
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    Zitat Zitat von mehrwegbecher Beitrag anzeigen
    Nur um mißverständnissen vorzubeugen.
    Es geht hier nur um die Stunden nach dem ersten verpatzten Abschlussgespräch.
    Es wurde ein weiteres 1/2 Jahr praktische tätigkeit angeordnet.
    Dieses 1/2 jahr habe ich als angestellter NICHT als Praktikant gearbeitet.
    Ein weiteres Abschlussgespräch wurde mit erfolg absolviert.
    die Behörde stört sich an den fehlenden Praktikanten status.
    Wie du selbst geschrieben hast bist du nur KTW gefahren, ich denke die stören sich eher daran. Wenn du nachweisen kannst, dass du als angestellter RS hautpsächlich in der Notfallrettung tätig warst können sie sich nicht querstellen.



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