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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #56
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Bei uns wird hier eine andere Rechtsauffassung gepflegt, das nur der gesetzliche Urlaubsanspruch (4 Wochen = 20 Tage) nicht auf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz angerechnet werden darf.
    Was sagt denn der MB bzw. der Betriebsrat dazu? Dass die Verwaltungen eine, sagen wir mal diskret abweichende Rechtsauffassung pflegt, ist ja überall so. Unsere war z.B. auch der Meinung, dass eine mündlich ausgesprochene Befristung von Arbeitsverträgen rechtsgültig sei, und fiel dann aus allen Wolken, als die Mitarbeiter ihre unbefristeten Arbeitsverträge eingeklagt haben.

    Ergänzung:
    "Die nach Artikel 7* gewährten Zeiten des bezahlten Jahresurlaubs sowie die Krankheitszeiten bleiben bei der Berechnung des Durchschnitts unberücksichtigt oder sind neutral."
    * Der Mindesturlaub beträgt nach Artikel 7 dieser EU-Richtlinie vier Wochen.

    Hierauf begründet sich die Haltung unserer Verwaltung, das eben nur der Mindesturlaub nach Artikel 7 von 4 Wochen = 20 Tagen bei der Berechnung neutral zu werten ist und die restlichen Urlaubstage mit 0h.
    Man kann sowas ja mal ganz unbedarft vom MB prüfen lassen. Die schicken dann wirklich gute Schriftstücke zurück, mit denen man wirklich gut gegenüber dem AG argumentieren kann. Das reicht in der Regel schon aus, sich zu einigen. Wenn die anderer Meinung sind, werden sie Dir ihrerseits ihre Argumente zukommen lassen, die man dann wiederum vom MB prüfen lassen kann.
    I'm a very stable genius!



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  2. #57
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    Unser Betriebsrat ist der Meinung, dass das so korrekt ist wie es die Verwaltung darstellt.



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  3. #58
    Registrierter Benutzer Avatar von MediManu
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    Und was kann man nun im konkreten Fall unternehmen, wenn der Arbeitgeber einen schon seit langem zum Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz zwingt, selbst nichts davon wissen will und der bereits involvierte Prrsonalrat vom Arbeitgeber nicht für voll genommen wird??

    Außerdem würde ich eine Benachteiligung/Mobbing im Arbeitsalltag befürchten!

    Das ist ja alles schlimmer als im Wilden Westen --- out of law!!!



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  4. #59
    unsensibel Avatar von Lava
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    schon wieder woanders
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    Ist bei uns ähnlich. Meine Abteilung ist nicht willig oder fähig, etwas zu unternehmen. Immer, wenn es den Versuch gab, hat einer quer geschossen und nix ist passiert. Es heißt also: akzeptieren und bleiben oder gehen.

    Um was zu ändern, braucht man halt einen wirklich guten Assistentensprecher, der nicht nur motiviert ist, sondern sich auch in der Materien auskennt und zugleich Verhandlungsgeschick besitzt und am besten von den Oberen geschätzt wird.



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  5. #60
    Feddich ;)
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    Wenn gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen wird, wirkt eine Info an das Gewerbeaufsichtsamt der Stadt bzw des Landkreises manchmal Wunder. Natürlich kann so eine Info auch anonym erfolgen oder wird auf Wunsch vertraulich behandelt.



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