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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #61
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    Können die mich denn wenn ich opt out mit bis zu 60 stunden unterschreibe auch ganz einfach proforma im regeldienst arbeiten lassen (5 tage die woche/40h ohne einen dienst) und die 20 extra stunden sind am ende unbezahlte überstunden ohne freizeitausgleich?



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  2. #62
    Administrator Avatar von Brutus
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    Nein! Guckst Du hier: MB-Opt-Out Erklärung!
    Demgegenüber erlaubt das deutsche Arbeitszeitgesetz eine Überschreitung der wöchentlichen Höchstgrenze von 48 Stunden ohne Zeitausgleich (d. h. ohne Rückführung auf einen Durchschnitt von 48 Stunden innerhalb von 12 Kalendermonaten) nur unter der Voraussetzung, dass regelmäßig und in erheblichem Umfang Bereitschaftsdienst geleistet wird. Die Grenze von durchschnittlich 48 Stunden Wochenarbeitszeit darf also nur mit Bereitschaftsdienst überschritten werden. Zusätzlich schreibt das Arbeitszeitgesetz vor, dass diese Ausnahme von der Regel nur in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung zugelassen werden kann.
    Du kannst bis 48h/Woche Überstunden machen, aber alles, was darüber hinaus geht, muss BD sein...
    I'm a very stable genius!



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  3. #63
    Registrierter Benutzer
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    Super, danke dir!

    Bedeutet das denn auch, dass wenn ich nie Dienste machen würde, also immer bei 40h Regelarbeitszeit stehe der AG mich im Schnitt 8h die Wochen Überstunden, unbezahlt und ohne FZA, machen lassen kann?

    Ich bin nach absoluter Anfänger, auch auf dem Gebiet



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  4. #64
    Platin Mitglied
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    Nein, natürlich nicht. Wenn in deinem Vertrag 40 Wochenstunden vereinbart sind, sind alle Zeiten darüber hinaus Überstunden, die entsprechend ausgeglichen/vergütet werden müssen.



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  5. #65
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    Also bei uns gibt es ein 54h opt-out, trotzdem habe ich öfter schon innerhalb einer Woche 100 Stunden in der Klinik verbracht. Dadurch dass es immer nur darum geht im Schnitt nicht mehr als 42/54/was auch immer Stunden zu arbeiten, gleicht es sich im Jahr durch Urlaub und Co irgendwie wieder aus. Ich denke, diese ganzen Regelungen sagen im Prinzip fast gar nichts über die Wirklichkeit aus. Das kommt ganz auf den Chef an.



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