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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von Hoppla-Daisy Beitrag anzeigen
    Habe kein Opt-out unterschrieben - und mache in der Regel 5 Dienste im Monat, davon einmal Fr+So und einmal Sa. Da frag ich mich echt, was mir das gebracht hat, das nicht zu unterschreiben (zumal es mir niemand vorgelegt hat). Der Kollege, der mal offiziell Opt-out vorgelegt bekommen hat und das nicht unterschrieben hat, macht nur 1 Wochenenddienst im Monat. Wieso da jetzt Unterschiede gemacht werden, keine Ahnung. Aber es ärgert mich maßlos!
    Weil Sie es evtl. nicht wissen, dass Du es nicht unterschrieben hast?! Bei der Konstellation von Dir bist Du jenseits aller Möglichkeiten ohne Opt-Out. 1*Freitag und 1*Samstag schlagen voll in die Berechnung ein: +40 Stunden. Der Sonntag wird zwar am Montag ausgeglichen, bringt aber trotzdem 16 Stunden Plus, da er ja zusätzlich zu der Normalwoche gearbeitet wird und nur 8 Stunden FZA abgezogen werden. Heißt, Du machst pro Monat wo Du so arbeitest +56 Stunden NUR an Wochenenden! Dazu 2 Dienste in der Woche: +16h = 72h Dienstzeiten nach FZA. Wenn Du eine 40 Stundenwoche hast: pro Woche -8 Stunden = -32h/Monat: = 40h unerlaubte Arbeit pro Monat ÜBER ArbZG. Gut, das stimmt noch nicht so ganz, weil es erst strafbar wird, wenn es nicht ausgeglichen wird, aber sind wir mal ehrlich: wann wollen die das ausgleichen?
    Dies ist übrigens ein wunderschönes Beispiel für die 54h Opt-Out! Damit wäre das gerade so möglich...
    Die Frage ist ja, willst Du denn soviele Dienste machen, oder würdest Du lieber, wie der Kollege, nur einen Dienst in der Woche machen? Dann gibt es 2 Möglichkeiten: Wenn Du so weitermachen willst, dann stillschweigend alles so weitermachen wie bisher. Oder aber, Du willst so nicht mehr, dann musst Du dem Dienstplanverantwortlichen mal unverbindlich fragen, wieso Kollege A ohne Opt-Out so arbeitet und DU, ebenfalls ohne Opt-Out, musst deutlich mehr machen?!

    Zitat Zitat von MissGarfield83 Beitrag anzeigen
    Rein rechtlich müsstest du gerade ne Menge Überstunden anhäufen, wenn du einen Vertrag basierend auf einem gültigen Tarifvertrag hast - aufschreiben ;) Lt. AZG ist ja eine Überschreitung von 48h ( ?) n. zulässig - also wenn das zuständige Amt dort kontrollierte würde es saftige Strafen hageln
    Wie oben schon geschrieben: Das sind nur bis zu den erlaubten 48h Überstunden oder korrekt Mehrarbeit. Das ArbZG erlaubt zwar nur 48h/Woche, allerdings gemittelt über ein halbes / ein Jahr... Wenn man jetzt ein halbes Jahr 54h arbeitet, und das nächste halbe Jahr WIRKLICH nur 40 Stunden... DAS wäre ausgeglichen, geht aber an der Realität vorbei. Deswegen guckt sich das Amt bei der Prüfung eben auch nicht nur die aktuellen Stundenbelastungen an, sondern z.B. die vergangenen 2 Jahre.

    Ich habe kein Opt-Out unterschrieben und mache trotzdem 6-7 BD im Monat und dazu noch paar Rufdienste (und nich weil ich muss, sonder weil ich will - ich verstehe nicht wie man ohne Dienste und nur mit dem Grundgehalt leben kann...) Niemandem interessiert das Opt-Out bei uns.
    Ohne Worte! Ich kann auch nicht verstehen, wie die Fernfahrer mit 1900€ Brutto leben können...
    Und mit dem "niemanden interessiert das bei uns...". Tja, das interessiert solange niemanden, bis eben mal EINER unzufrieden wird! Und das muss noch nicht mal jemand aus der eigenen Abteilung sein. Und wenn der dann an der richtigen Stelle petzt, dann kann das gaaaaanz ungemütlich werden...
    Geändert von Brutus (11.11.2013 um 14:12 Uhr)
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  2. #22
    One probe to rule 'em all Avatar von MissGarfield83
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    @Brutus : Wenn man nun die Klinik verließe, kann man denen das als nicht abgegoltene Überstunden anrechnen, was über die 48h/w geht oder ist das einfach dann umsonst gearbeitet?



  3. #23
    Administrator Avatar von Brutus
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    Moment! Ich habe nicht gesagt, dass die Stunden nicht bezahlt werden! Du machst ja Dienste, die Dir auch bezahlt werden. Das heißt, dass Du zwar zuviel arbeitest, aber immerhin gegen Entgelt! Tricky wird das Ganze erst dann, wenn Du zum Beispiel zwangsweise zu Hause bleiben müsstest, oder aber die Klinik verlässt und darauf bestehst, dass Du ja viel zu viel gearbeitet hast und deshalb ausgeglichen werden müsstest. Dann könnte nämlich der AG auf die Idee kommen, dass Du ja für die zuviel gearbeiteten Stunden bezahlt wurdest und nun, so Du denn zu Hause bleibst, keinen Anspruch mehr auf Deinen Lohn hast...
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  4. #24
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    Zitat Zitat von Hoppla-Daisy Beitrag anzeigen
    Habe kein Opt-out unterschrieben - und mache in der Regel 5 Dienste im Monat, davon einmal Fr+So und einmal Sa. Da frag ich mich echt, was mir das gebracht hat, das nicht zu unterschreiben (zumal es mir niemand vorgelegt hat). Der Kollege, der mal offiziell Opt-out vorgelegt bekommen hat und das nicht unterschrieben hat, macht nur 1 Wochenenddienst im Monat. Wieso da jetzt Unterschiede gemacht werden, keine Ahnung. Aber es ärgert mich maßlos!
    Genau darum geht es doch, oder? 5 x 8 Stunden in der Woche sind insgesamt 40 Stunden. Sollte man dann zum Beispiel noch einen 24h Dienst von Sa auf So machen, käme man theoretisch deutlich über die 40 Stunden. Und das besagt die Opt Out (zumindest bei uns) aus: Man erklärt sich bereit, im Notfall mit Diensten auch über die regulären 40 Stunden in der Woche hinaus zu arbeiten. Wenn Du nicht unterschreibst, bewegt sich der Arbeitgeber - wenn er Dich mehr als 40 Stunden arbeiten lässt - meines Wissens nach rechtlich auf dünnem Eis. Wer auf seine 40h beharrt, der wird sicher keine 60 Stunden arbeiten müssen, aber es besteht dann natürlich die Möglichkeit, auch komplett zu Hause bleiben zu dürfen.



  5. #25
    Administrator Avatar von Brutus
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    ^^ Die Rechnung verstehe ich nicht! Über die 40 Wochenstunden kommt man mit Diensten auf jeden Fall, darum geht es aber auch nicht. Es geht nur um die "magische" Grenze von 48h/Woche. Mit EINEM Wochenenddienst wärst Du sogar im rechtlichen Rahmen, da Du pro Woche zusätzlich zu den 40 Stunden Regelarbeit 8 Stunden zur Verfügung hast! Macht im Monat 32 Stunden, die für Dienste / Überstunden zur Verfügung stehen. Damit ist ein Freitag / Samstag + ein Wochendienst möglich!
    Oder eben 4 Wochendienste.
    Man erklärt sich bereit, im Notfall mit Diensten auch über die regulären 40 Stunden in der Woche hinaus zu arbeiten.
    Und DAS ist genau nicht Richtig! Man erklärt sich bereit, REGULÄR mehr als 48h/Woche zu arbeiten! Das hat mit Notfall nix mehr zu tun. Oder wird der Dienstplan bei Euch notfallmäßig erstellt?
    Der Arbeitgeber bewegt sich mitnichten auf dünnem Eis, wenn er Dich mehr als 40 Stunden / Woche arbeiten lässt. Kritisch wird es erst, wenn er Dich ständig länger als 48h/Woche OHNE Opt-Out arbeiten lässt, OHNE für einen Ausgleich zu sorgen.
    UNd ganz ehrlich? Wenn ein Arbeitgeber ein nicht unterschriebenes Opt-Out als einen Grund für eine Kündigung / Nichteinstellung sieht, dann sieh Dich nach was anderem um! Es ist sogar eher so wie bei der Ente, dass lieber kein Opt-Out vorgelegt wird, und man auf die Kooperation der MA vertraut, als sich u.U. direkt wieder nach neuen Leuten umsehen zu müssen...
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