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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
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    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    ^^ Die Rechnung verstehe ich nicht! Über die 40 Wochenstunden kommt man mit Diensten auf jeden Fall, darum geht es aber auch nicht. Es geht nur um die "magische" Grenze von 48h/Woche. Mit EINEM Wochenenddienst wärst Du sogar im rechtlichen Rahmen, da Du pro Woche zusätzlich zu den 40 Stunden Regelarbeit 8 Stunden zur Verfügung hast! Macht im Monat 32 Stunden, die für Dienste / Überstunden zur Verfügung stehen. Damit ist ein Freitag / Samstag + ein Wochendienst möglich!
    Oder eben 4 Wochendienste.

    Und DAS ist genau nicht Richtig! Man erklärt sich bereit, REGULÄR mehr als 48h/Woche zu arbeiten! Das hat mit Notfall nix mehr zu tun. Oder wird der Dienstplan bei Euch notfallmäßig erstellt?
    Der Arbeitgeber bewegt sich mitnichten auf dünnem Eis, wenn er Dich mehr als 40 Stunden / Woche arbeiten lässt. Kritisch wird es erst, wenn er Dich ständig länger als 48h/Woche OHNE Opt-Out arbeiten lässt, OHNE für einen Ausgleich zu sorgen.
    UNd ganz ehrlich? Wenn ein Arbeitgeber ein nicht unterschriebenes Opt-Out als einen Grund für eine Kündigung / Nichteinstellung sieht, dann sieh Dich nach was anderem um! Es ist sogar eher so wie bei der Ente, dass lieber kein Opt-Out vorgelegt wird, und man auf die Kooperation der MA vertraut, als sich u.U. direkt wieder nach neuen Leuten umsehen zu müssen...
    Ich habe tatsächlich zwei Opt-Out "Verträge" unterschreiben. Einen mit 60h / Woche mit Diensten und einen, der meine reguläre Arbeitszeit ohne Dienste auf 45h / Woche anhebt..



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  2. #27
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    Für mich ist auch immer noch nicht ganz klar, wie Dienste und "Normalarbeitszeit" miteinander verrechnet werden bezüglich der Unter-und Obergrenzen, und was in der Hinsicht "die Regel" ist.



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  3. #28
    Administrator Avatar von Brutus
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    Im Prinzip ist es doch ganz einfach! Du nimmst Dir einen Kalender und trägst an jedem Tag, an dem Du "normal" arbeitest, 8 Stunden Regelarbeitszeit ein. Macht für eine Woche Mo-Fr = 40 Stunden. Samstag / Sonntag bleiben mit 0 Stunden frei. Jetzt hast Du noch 8 Stunden, die Du für Dienste benutzen kannst. Die 8 Stunden rühren daher, weil man ja theoretisch am Samstag auch 8 Stunden arbeiten könnte (bei der 6 Tage Woche).
    Wenn Du jetzt Dienstag einen Dienst machst (24h), dann trägst Du Dienstag 8 Stunden Regelarbeit ein, folgend von 16 Stunden Bereitschaftsdient. Da Du am Mittwoch morgen nach Hause gehst (gehen musst!!!), trägst Du am Mittwoch also folglich 0 (!) Stunden ein.
    Wenn Du jetzt zusammenzählst: Mo 8, Di 8+16, Mi 0, Do 8, Fr 8 = 48 Stunden! Voilà: Die maximale Wochenstundenzahl. Damit liegst Du OHNE Opt-Out genau im Limit, da EIN Wochentagsdienst gerade so funktioniert, WENN man keine sonstigen Überstunden hat UND eine 40 Stundenwoche!
    Damit ist aber eben auch schon klar, dass ein Freitag- oder Wochenenddienst eben NICHT mehr ohne Opt-Out funktioniert. Es sei denn, man bekommt die zu viel geleisteten Stunden anderweitig wieder ausgeglichen.
    Zum Beispiel müsste ein Freitagsdienst mit 1 zusätzlichen Tag ausgeglichen werden, ein Samstag mit 2, der Sonntag ebenfalls mit 1 Tag, vorausgesetzt, man hat in der Woche KEINEN weiteren Dienst geleistet. DANN wären es für den Freitag 2 Tage, für den Samstag 3 Tage und für den Sonntag 2 Tage...
    Wenn die Tage nicht ausgeglichen werden (können), dann dürftest Du alternativ eben die Anzahl von Tagen, die Du "drüber" bist, in Wochen gerechnet, keine Dienste mehr machen. => 3 Tage müssten ausgeglichen werden => die nächsten 3 Wochen KEINEN Dienst mehr!
    Ich glaube, ich stelle mal eine Tabelle ein, die muss ich aber erst noch zurechtbügeln, dann ist es vielleicht einfacher zu verstehen...
    I'm a very stable genius!



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  4. #29
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Die Frage ist halt, in welchem Zeitraum das ausgeglichen wird. An meiner letzten Stelle hatten wir kein Opt-out, ca 4-5 Dienst im Monat (1-2 am WE, allerdings 12h-Dienste), zu unterbesetzten Zeiten etwas mehr.
    Aber: durch entsprechende Vereinbarungen mit der Personalabteilung Dienste ca zur Hälfte bezahlt bekommen, die andere Hälfte in Freizeitausgleich, der dann übers Halbjahr auch wirklich durchgeführt wurde.
    Und violà: 3-4 Wochen zusätzlich frei pro Jahr, damit paßte das dann gemittelt auch wieder mit Opt-out. Und der Verdienstausfall durch die nur teilweise Bezahlung der Dienste fiel kaum ins Gewicht.

    Hat mir sehr gut gefallen da.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  5. #30
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    Hallo, Sorry aber ich muss das Forum nochmal aus gegebenem Anlass rauskramen: mein 1. Arbeitsvertrag liegt vor mir und ich frag mich ob ich die opt-Out unterschreibe oder nicht?



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