Für mich ist auch immer noch nicht ganz klar, wie Dienste und "Normalarbeitszeit" miteinander verrechnet werden bezüglich der Unter-und Obergrenzen, und was in der Hinsicht "die Regel" ist.
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Für mich ist auch immer noch nicht ganz klar, wie Dienste und "Normalarbeitszeit" miteinander verrechnet werden bezüglich der Unter-und Obergrenzen, und was in der Hinsicht "die Regel" ist.
Im Prinzip ist es doch ganz einfach! Du nimmst Dir einen Kalender und trägst an jedem Tag, an dem Du "normal" arbeitest, 8 Stunden Regelarbeitszeit ein. Macht für eine Woche Mo-Fr = 40 Stunden. Samstag / Sonntag bleiben mit 0 Stunden frei. Jetzt hast Du noch 8 Stunden, die Du für Dienste benutzen kannst. Die 8 Stunden rühren daher, weil man ja theoretisch am Samstag auch 8 Stunden arbeiten könnte (bei der 6 Tage Woche).
Wenn Du jetzt Dienstag einen Dienst machst (24h), dann trägst Du Dienstag 8 Stunden Regelarbeit ein, folgend von 16 Stunden Bereitschaftsdient. Da Du am Mittwoch morgen nach Hause gehst (gehen musst!!!), trägst Du am Mittwoch also folglich 0 (!) Stunden ein.
Wenn Du jetzt zusammenzählst: Mo 8, Di 8+16, Mi 0, Do 8, Fr 8 = 48 Stunden! Voilà: Die maximale Wochenstundenzahl. Damit liegst Du OHNE Opt-Out genau im Limit, da EIN Wochentagsdienst gerade so funktioniert, WENN man keine sonstigen Überstunden hat UND eine 40 Stundenwoche!
Damit ist aber eben auch schon klar, dass ein Freitag- oder Wochenenddienst eben NICHT mehr ohne Opt-Out funktioniert. Es sei denn, man bekommt die zu viel geleisteten Stunden anderweitig wieder ausgeglichen.
Zum Beispiel müsste ein Freitagsdienst mit 1 zusätzlichen Tag ausgeglichen werden, ein Samstag mit 2, der Sonntag ebenfalls mit 1 Tag, vorausgesetzt, man hat in der Woche KEINEN weiteren Dienst geleistet. DANN wären es für den Freitag 2 Tage, für den Samstag 3 Tage und für den Sonntag 2 Tage...
Wenn die Tage nicht ausgeglichen werden (können), dann dürftest Du alternativ eben die Anzahl von Tagen, die Du "drüber" bist, in Wochen gerechnet, keine Dienste mehr machen. => 3 Tage müssten ausgeglichen werden => die nächsten 3 Wochen KEINEN Dienst mehr!
Ich glaube, ich stelle mal eine Tabelle ein, die muss ich aber erst noch zurechtbügeln, dann ist es vielleicht einfacher zu verstehen...
I'm a very stable genius!
Die Frage ist halt, in welchem Zeitraum das ausgeglichen wird. An meiner letzten Stelle hatten wir kein Opt-out, ca 4-5 Dienst im Monat (1-2 am WE, allerdings 12h-Dienste), zu unterbesetzten Zeiten etwas mehr.
Aber: durch entsprechende Vereinbarungen mit der Personalabteilung Dienste ca zur Hälfte bezahlt bekommen, die andere Hälfte in Freizeitausgleich, der dann übers Halbjahr auch wirklich durchgeführt wurde.
Und violà: 3-4 Wochen zusätzlich frei pro Jahr, damit paßte das dann gemittelt auch wieder mit Opt-out. Und der Verdienstausfall durch die nur teilweise Bezahlung der Dienste fiel kaum ins Gewicht.
Hat mir sehr gut gefallen da.
Weil er da ist!
George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will
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Hallo, Sorry aber ich muss das Forum nochmal aus gegebenem Anlass rauskramen: mein 1. Arbeitsvertrag liegt vor mir und ich frag mich ob ich die opt-Out unterschreibe oder nicht?