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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #36
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Das bedeutet ja nur, dass du so viele Stunden arbeiten DARFST- das bedeutet aber nicht automatisch mehr Geld.
    Musst mal schauen, wie viele Dienste du damit machst und wie die vergütet werden.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  2. #37
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    Ich hab bezüglich des Opt-Outs mit dem Juristen des MB gesprochen weil ich unwissender weise dieses unterschrieben habe.

    Dieser sagte mir, dass das O-out zum 1.12.12 vom Marburger Bund gekündigt sei und jeder Neuassistent der diesen unterschrieben hat, dieses auch kündigen kann ohne 6 Monate frist. Natürlich war es schwierig dem Juristendeutsch zu folgen.Doch im Klartext meinte der Jurist, dass das O-o nicht mehr rechtens ist und man es kündigen kann mit sofortiger Wirkung d.h. max 48h/woche. Sowie ich das verstanden habe????
    1tens: Ruhe bewahren

    2tens: Alles ist oder wird gut...






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  3. #38
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  4. #39
    Ne oder? Arzt!
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    "Mit Wirkung zum
    31. Dezember 2012 hat
    der Marburger Bund diese Regelung gekündigt."

    Ich glaube dies ist der wichtigste Satz. Das kann gut sein. Super dann hat man das ja schriftlich.Kannte ich noch nicht. Also ich kündige am 1.7 das Opt out, da ist meine Probezeit vorbei. D.h ich arbeite max 48 h /Woche richtig? über weitere Dienste könnte man dann verhandeln auch richtig?

    Frohe Wostern...
    1tens: Ruhe bewahren

    2tens: Alles ist oder wird gut...






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  5. #40
    Administrator Avatar von Brutus
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    Vorsicht! Da würde ich noch einmal in aller Ruhe mit dem MB Rücksprache halten!
    Zitat Zitat von flotze Beitrag anzeigen
    "Mit Wirkung zum
    31. Dezember 2012 hat
    der Marburger Bund diese Regelung gekündigt."
    Und das heißt was? Ist in dem neuen Tarifvertrag die Opt-Out-Regelung nicht mehr enthalten? Hat der MB die Opt-Out-Regelung außertariflich gegenüber dem Tarifpartner gekündigt? Oder muss das jeder AN selbst tun?

    Ich glaube dies ist der wichtigste Satz. Das kann gut sein. Super dann hat man das ja schriftlich.Kannte ich noch nicht. Also ich kündige am 1.7 das Opt out, da ist meine Probezeit vorbei. D.h ich arbeite max 48 h /Woche richtig? über weitere Dienste könnte man dann verhandeln auch richtig?
    Mooooment! Erstens: Musst Du das überhaupt kündigen, wenn der MB das gekündigt hat? Denn im Prinzip dürfte das Opt-Out ja gar nicht mehr existieren, wenn der Tarifpartner diese Möglichkeit gekündigt hat (Aber wie gesagt: NACHFRAGEN!). Wenn es von jedem einzelnen gekündigt werden muss, dann solltest Du dies auch JETZT zum 01.07. tun! Denn wenn Du nur lange genug wartest, dann kann der AG sich auch stillschweigend darauf verlassen, dass Du erstmal so weiter arbeiten willst und kann dann auch wieder auf die 6monatige Kündigungsfrist vertrauen. Nimm als Beispiel mal Deine KFZ-Versicherung. Natürlich hast Du ein Sonderkündigungsrecht, wenn eine Beitragserhöhung stattfindet. Du kannst aber auch nicht sagen, naja, ich mache erst mal so weiter, und erst in 5 Monaten, wenn der und der Zustand eintritt, DANN mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch!
    Wenn Du Opt-Out kündigst, oder es nicht mehr existiert, dann darfst Du max. 48h/Woche im Jahresdurchschnitt arbeiten. D.h., Du kannst zwar mehr Stunden in der ein- oder anderen Woche machen, diese müssen aber in dem Ausgleichszeitraum ausgeglichen werden!
    Und da ist auch kein Verhandlungsspielraum!!! Das ist das Gesetz! Da steht, Du darfst 48h arbeiten, BASTA! Oder glaubst Du, der LKW-Fahrer kann mit seinem Chef verhandeln, dass er demnächst 80 Stunden in der Woche arbeiten darf?
    Wenn die 48h/Woche gilt, dann ist sie auch einzuhalten! Wenn dies nicht passiert, und es erfolgt eine Meldung an die Gewerbeaufsicht / Ordnungsamt, dann ist zahlen angesagt!
    Wie gesagt: Du kannst natürlich mehr Dienste im Monat leisten, die überschüssigen Stunden müssen aber ausgeglichen werden!

    Frohe Ostern.
    I'm a very stable genius!



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