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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #41
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    Ich interpretiere das Arbeitszeitgesetz auch so wie Du, Brutus:

    Mehr als durchschnittlich 48 Stunden pro Woche sind eigentlich ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz, den der Gesetzgeber aber duldet, wenn ihn eine Gewerkschaft in einem Tarifvertrag für zulässig erklärt und dort festlegt, unter welchen Bedingungen und in welchem Unfang solche Verstöße toleriert werden sollen.

    Ohne eine entsprechende Aussage im Tarifvertrag dürften die Arbeitgeber keine opt out-Erklärungen unterschreiben lassen und man müsste seine Erklärungen nach einer Kündigung durch die Gewerkschaft auch nicht kündigen, da sie sich ohnehin erledigt hätten.

    @flotze:

    Die Kündigung des opt out durch den MB zum 31.12.2012 verstehe ich angesichts dieses Zitates aus einer Mitteilung des MB anders als Du:



    Zitat Zitat von MB
    Die Tarifeinigung vom 6. März sieht u.a. vor, dass die Gehälter der rund 50.000 Ärztinnen und Ärzte in den kommunalen Krankenhäusern rückwirkend zum 1. Januar 2013 linear um 2,6 Prozent und in einem weiteren Schritt ab 1. Januar 2014 um 2,0 Prozent steigen. Zur weiteren Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Ärzte wird die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeitgrenze im Tarifvertrag von 60 auf 58 Stunden abgesenkt. Der Ausgleichszeitraum zur Berechnung des Durchschnitts wird halbiert, von einem Jahr auf sechs Monate.
    Darüber hinaus erreichte der Marburger Bund weitere Verbesserungen, u.a. eine günstigere Bewertung der Bereitschaftsdienste, wenn im Anschluss daran Ruhezeit gewährt wird. Dadurch erhöht sich die Bereitschaftsdienstvergütung um durchschnittlich 8 Prozent. Der neue Tarifabschluss hat eine Laufzeit bis zum 30. November 2014.
    Der fett gedruckte Teil bedeutet für mich: Der MB hatte die alte Formulierung zum opt out gekündigt, weil er eine neue maximale Wochenstundenzahl (jetzt 58, früher 60) und einen neuen Ausgleichszeitraum aushandeln wollte.

    p. s.:
    Zitat Zitat von Brutus
    Und das heißt was? Ist in dem neuen Tarifvertrag die Opt-Out-Regelung nicht mehr enthalten?
    Mein Zitat aus der Mitteilung des MB spricht imho dafür, dass auch die gerade ausgehandelte Variante des Tarifvertrags mit der VKA noch eine Opt-out-Regelung enthalten wird.
    Geändert von habichnicht (29.03.2013 um 12:47 Uhr)



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  2. #42
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    anbei die Kündigung von Hr.Noni (Jurist beim MB) die ich so einreichen würde...was meint Ihr??

    „Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit möchte ich darauf hinweisen, dass die von mir im Dezember 2012 unterzeichnete opt-out Erklärung rechtlich keine Wirkung entfaltet. Zum damaligen Zeitpunkt war die opt-out-Regelung des TV-Ärzte/VKA im Rahmen der Tarifverhandlungen des Marburger Bundes mit der VKA gekündigt. Daher ist bei nach dem 1. Januar 2013 neu begründete Arbeitsverhältnisse ein opt-out nicht mehr möglich, meine wöchentliche Arbeitszeit ist folglich auf 48 Stunden begrenzt.

    Ich möchte Sie bitten mir den Erhalt diese Schreibens kurz zu bestätigen.

    Mit freundlichen Grüßen
    1tens: Ruhe bewahren

    2tens: Alles ist oder wird gut...






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  3. #43
    Diamanten Mitglied Avatar von Fr.Pelz
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    Ich glaube du kannst opt-out auch ohne Begründung kündigen. Ich hab das jedenfalls so gemacht und es wurde nicht moniert.
    And then again, it´s not out of the realm of extreme possibility...



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  4. #44
    unsensibel Avatar von Lava
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    Zitat Zitat von Fr.Pelz Beitrag anzeigen
    Ich glaube du kannst opt-out auch ohne Begründung kündigen. Ich hab das jedenfalls so gemacht und es wurde nicht moniert.
    Hatte das denn irgendeinen Effekt? Bei uns hat jetzt eine Kollegin ein ganzes Jahr lang gearbeitet, ohne Opt Out unterschrieben zu haben und sie hatte genauso viele Dienste wie wir und teile über 70h/Woche gearbeitet Aber dass unser Dienstmodell sowieso illegal ist, hat uns der MB ja schonmal gesagt...



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  5. #45
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    richtig, aber in diesem Fall würde doch die 6-Monatsfrist weg fallen oder nicht?
    1tens: Ruhe bewahren

    2tens: Alles ist oder wird gut...






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