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Danke, für die zahlreichen Antworten ;)
Ich lese mich etwas in Sachen FOS 13, Abendgymnasium, Zweitstudium ein und gebe Rückmeldung falls noch Fragen bestehen...
LG
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Thomas und Kandra,
hat sich das geändert?
Ich kenne einen Fall, der nach FH-Studium erst (damit) die Zulassung zum HM-Studium erlangt hat (ohne dieses Diplom damals noch wäre ganz nichts gegangen in Sachen HM) - seid ihr euch sicher, das ein Med-Studium dann als Zweitstudium zu zählen wäre?!?
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"Die Auswahlbestimmungen für Zweitstudienbewerber gelten für diejenigen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung ein
Studium an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben. Ein Studium ist abgeschlossen, wenn die
vorgeschriebene staatliche Abschlussprüfung (Staatsexamen) oder akademische Abschlussprüfung (z.B. Diplom oder
Magisterprüfung, Bachelor) erfolgreich abgelegt worden ist."
In den Bestimmungen steht nur deutsche Hochschule... nicht Universität. Insofern müssten auch FH Abschlüsse dazu zählen.
Quelle: http://www.hochschulstart.de/fileadm...aetter/M08.pdf
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Da ich selber auch einen Bachelor an einer FH erworben habe, kann ich das sogar ziemlich sicher bestätigen ;)
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