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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hey!

    Laut der neuen Appro, die nächstes Jahr in Kraft tritt, muss man ja nun ein Monat in der Allgemeinmedizinischen Praxis absolvieren.

    Beim bvmd stand irgendwas mit Hausärztlicher Einrichtung.

    Heißt das nun, dass ich auf die Allgemeinmedizin beschränkt bin oder geht dieser Pflichtmonat auch in einer internistischen Praxis mit Hausärztlicher Versorgung?

    Ich hoffe ihr wisst mehr.



  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    „3. für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung
    der hausärztlichen Versorgung.“
    So steht's im Gesetz. Was da jetzt so genau drunter fällt, werden die LPAs wohl noch zu klären haben, aber ich denke, Internisten mit hausärztlicher Versorgung dürften ganz sicher zählen!



  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    Laut ner Mail unseres Studiendekanats von heute fallen unter hausärztliche Versorgung: Allgemeinmediziner, Internisten mit Tätigkeit in der hausärztlichen Versorgung sowie Kinder- und Jugendärzte



  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    supi!

    Dankeschön!



  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Was ist eigentlich mit den Wahlfamulaturen, sprich Radiologie, Patho, Labormedizin...? Gibts die dann nicht mehr? Ist ja weder Ambulanz noch Praxis (ok außer Radio vlt) noch Station?

    Danke



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