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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hi!

    kann mir einer sagen, wie ich die Aufteilung der Famulatur gestalten kann?
    Ich brauche ja 2x 30 Tage KH, 1x 30 Tage Wahl und 1x 30 Tage Praxis. Die 1x 30-tägige in einem KH mach ich gerade, also alle 30 Tage in einem einzigen KH. Die zweite würde ich aber gerne jeweils 15 Tage in zwei verschiedenen Krankenhäusern machen... geht das, dass mir das dann als eine angerechnet wird. Bin in Bayern.

    Wär toll wenn mir jemand Auskunft geben könnte!

    Schnuffi



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  2. #2
    PalimPalim! Avatar von epeline
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    je nach dem, in welchem semester du bist, brauchst du 2x 30 tage kh, 1x 30 tage hausarzt und 1x 30 tage praxis/ambulanz.
    stichworte: änderung der ao.

    eine freundin von mir hat in regensburg studiert. die durfte eine famu in 2x15 tage splitten, musste aber beides im gleichen fachgebiet sein.
    für sichere auskünfte rate ich dir aber, bei deinem zuständigen lpa nachzufragen...



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    ich hab jetzt folgendes gefunden, ist allerdings von der Uni Würzburg, gilt wohl aber für ganz Bayern:

    http://www.uni-wuerzburg.de/ueber/fa...ium/famulatur/

    "Famulaturen können auch unterteilt werden, wobei der kleinste Famulaturteil in Bayern eine Mindestdauer von 15 Tagen (ein halber Monat) aufweisen muss."

    Das wär ja super! Hab vorsichtshalber nochmal an meine Uni gemailt, mal schauen was da kommt.



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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von Miss_Verständnis
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    Das gilt laut der neuen AO eben so nicht mehr. Es gibt Übergangsregelungen für Menschen, die schon 15 Tage Famulatur gemacht haben, allerdings glaub nicht, dass man 15 Tage angerechnet bekommt, wenn man bisher keine gesplittet hat. Am besten Mal beim zuständigen LPA anrufen...
    "Is the brain a gift from God, or simply the jackpot of a trillion rolls of DNA dice?”



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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    In München werden wohl keine Famulaturabschnitte unter 30 Tagen anerkannt.



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