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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Im Normalfall geht man einfach innerhalb der Frist mit dem Bescheid und den restlichen Unterlagen (Versicherungsbestätigung, Abizeugnis) ins Studentensekretariat und immatrikuliert sich - unabhängig von den Fristen für zulassungsfreie Studiengänge.
    Die zusätzliche Erklärung zu Annahme ist nur dann nötig, wenn man sich noch nicht immatrikulieren kann (zum Beispiel, weil man noch an einer anderen Uni eingeschrieben ist).



  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    Ok. Nehmen wir an, ich bin im vorgegeben Zeitraum im Ausland. Könnte ich in dem Fall auch erstmal die Erklärung zur Annahme zur Uni schicken, und mich dann später (nach der vorgegeben Frist) einschreiben? Oder einfach eine Vollmacht zur Immatrikulation schreiben?



  3. #8
    Registrierter Benutzer
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    Das kann dir niemand anderes beantworten außer das Studiendekanat.



  4. #9
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von davidrussell Beitrag anzeigen
    Das kann dir niemand anderes beantworten außer das Studiendekanat.
    du unterstellst ihm er wäre zu blöd anzurufen wie kann man nur.



  5. #10
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von elastic Beitrag anzeigen
    du unterstellst ihm er wäre zu blöd anzurufen wie kann man nur.
    Mann, bist du lustig...



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