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Im Normalfall geht man einfach innerhalb der Frist mit dem Bescheid und den restlichen Unterlagen (Versicherungsbestätigung, Abizeugnis) ins Studentensekretariat und immatrikuliert sich - unabhängig von den Fristen für zulassungsfreie Studiengänge.
Die zusätzliche Erklärung zu Annahme ist nur dann nötig, wenn man sich noch nicht immatrikulieren kann (zum Beispiel, weil man noch an einer anderen Uni eingeschrieben ist).