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Stimmt, TK scheint immer unterschiedlich zu sein.
Bei mir gilt auch: Ich bekomme den erstattungsfähigen Anteil, aber nur bei Rezepten innerhalb meines Fachgebiets. Eine Kassenzulassung wird nicht verlangt (hab das schriftlich).
Wie weit das Fachgebiet nun definiert ist - gute Frage. Als Kinderarzt decke ich eigentlich das gesamte internistische Spektrum + Neuro ab; ob die mir z.B. ein Triptan erstatten würden? Gute Frage. Oder ob ich nur meinen (aktuell nicht wissentlich vorhandenen) Kindern etwas verschreiben dürfte?!
"Wir hatten Zeit. Er, weil er alt, ich, weil ich jung war."
Eric-Emmanuel Schmitt: Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran