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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Oh, Mann anscheinend machen die das bei jeder Anfrage anders, Abhängig vom Betreuer.

    Mir hat die TK zurückgeschrieben:

    Sehr geehrter Herr X.,

    Ärzte dürfen für sich und ihre Familienangehörigen Arzneimittel selber verordnen, soweit sie dazu entsprechend ihres Fachbereiches berechtigt bzw. ermächtigt sind und die Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung gewählt haben und über eine Kassenzulassung verfügen. Liegt eine der genannten Voraussetzungen nicht vor, ist eine Übernahme der Kosten nicht möglich.


    Also nur mit Kassenzulassung UND gewählter Kostenerstattung.

    Die Barmer schreibt:

    "Die Möglichkeit der eigenen Verordnung von Medikamenten besteht bei uns. Auch eine Selbstmedikamentation über Privatrezept ist im Rahmen der Kostenerstattung
    möglich."

    Das klingt schon besser als bei der TK, ist zwar auch schwammiger formuliert aber laut Angaben von einigen hier im Forum wird man nen Kundernberater schon überzeugen können


    Ich mein ich will ja nicht die ganze Apotheke auf Kosten der GKV leerkaufen, sondern nur mal ganz dringende Sachen evtl. einreichtn



  2. #7
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    @Sebastian: Hast Du das denn speziell mit der Barmer vereinbart, oder einfach mal ausprobiert?
    Ich muss ja eh zu irgendeiner Kasse, dann geh ich einfach zur Barmer und probiers mal aus...das die sich anstellen, einem das vorher richtig schriftlich zu geben, kann ich ja irgendwie auch verstehen



  3. #8
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Ein Anruf bei der Barmer, ca. 3Minuten, prompte Zusage am Telefon, kurzes Erläutern des Procederes, einige Zeit später erstes Einreichen der Apothekenquittung (kein P-Rezept nötig, warum auch eigentlich?) und Erstattung ohne Rückfragen innerhalb weniger Tage



  4. #9
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Genau so lief es. Und seither auch mehrfach, sowohl für Kind, Frau als auch mich selbst. Bin auch ansonsten mit deren Service sehr einverstanden, auch wenn ich ihn dank fehlender chronischer Erkrankungen zum Glück selten brauche



  5. #10
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
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    Stimmt, TK scheint immer unterschiedlich zu sein.
    Bei mir gilt auch: Ich bekomme den erstattungsfähigen Anteil, aber nur bei Rezepten innerhalb meines Fachgebiets. Eine Kassenzulassung wird nicht verlangt (hab das schriftlich).
    Wie weit das Fachgebiet nun definiert ist - gute Frage. Als Kinderarzt decke ich eigentlich das gesamte internistische Spektrum + Neuro ab; ob die mir z.B. ein Triptan erstatten würden? Gute Frage. Oder ob ich nur meinen (aktuell nicht wissentlich vorhandenen) Kindern etwas verschreiben dürfte?!
    "Wir hatten Zeit. Er, weil er alt, ich, weil ich jung war."
    Eric-Emmanuel Schmitt: Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran



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