teaser bild
Seite 1 von 5 12345 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 25
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Gräfenberg Punkt Avatar von Grübler
    Mitglied seit
    13.10.2005
    Ort
    Düsseldorf
    Semester:
    done.
    Beiträge
    846

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Hi!

    Ich werde wohl jetzt immer mal wieder für Veranstaltungsbetreuungen angefragt. Das soll auch bezahlt werden. Es handelt sich also um eine freiberufliche nebenerwerbliche Tätigkeit (neben meiner Hauptbeschäftigung in der Klinik).

    Wie mache ich das mit der Steuererklärung? Muss ich die Tätigkeit extra vorher beim Finanzamt anmelden, oder reicht einfach eine Ausweisung bei der Einkommensteuererklärung nachher aus? Wie macht ihr das?

    Vielen Dank schon mal für die Infos!


    Gruß



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Mitglied seit
    12.09.2002
    Ort
    Jeg arbejder hjemmefra.
    Beiträge
    38.372
    Solange du unter einem gewissen Einkommen bleibst, musst du das vorher nicht beim Finanzamt anzeigen und nur nachher in der Einkommenssteuererklärung angeben. Wie hoch der Betrag ist, den man nicht überschreiten darf, müsste ich jetzt auch nochmal googeln. Ich lag jedenfalls bisher immer deutlich drunter, daher hats mich nicht gestört und das Finanzamt hatte an meiner Vorgehensweise auch nichts auszusetzen...
    Und nicht vergessen: Die nebenberufliche Tätigkeit musst du deinem Arbeitgeber melden. Der muss sie genehmigen.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #3
    Administrator Avatar von Brutus
    Mitglied seit
    17.01.2011
    Ort
    Bochum
    Semester:
    Facharzt
    Beiträge
    10.153
    Wenn Du das Finanzamt nicht vorher informierst, dann freu Dich schon mal auf eine evtl. folgende Nachzahlung.
    Und wenn Dein freiberufliches Einkommen den Betrag übersteigt, den Du bei der Einkommensteuererklärung zurückbekommst, dann kann das Finanzamt auch eine Vorauszahlungspflicht feststellen. Dann darfst Du vierteljährlich eine vom Finanzamt festgelegte Summe überweisen, die dem (vom Finanzamt erwarteten) Einkommensteueranteil der Freiberuflichkeit entspricht.
    Und wie Funkel schon gesagt hat: vom Arbeitgeber genehmigen lassen.
    I'm a very stable genius!



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #4
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    17.03.2006
    Ort
    Mainz
    Semester:
    been there; done that!
    Beiträge
    2.123
    hänge mich hier mal fix dran....
    habe auch eine neue arbeitsstelle und fahre ab und an noch NEF für den "alten" standort...außerdem werde ich in gewisser häufigkeit für BE's bei der polizei geholt..außerdem kann ich nicht ausschließen, dass ich den ein oder anderen auftrag als "honorar-kraft" bei einer notarzt-börse übernehme...

    nun bin ich am ersten tag in der personalabteilung nach nebentätigkeiten gefragt worden...diese sind anzuzeigen (hab ich beim alten arbeitgeber auch gemacht; bzw. mein chef wusste ja sowieso, wenn ich an "unserem" standort n8 gefahren bin - plan hing offiziell in unserer abteilung aus und einer der oä machte die einteilung...)...und je nach nebeneinkommen würden dann auch abgaben (kk, rente) fällig....

    nun bin ich da erstmal vorsichtig, daher folgende fragen (gerade an die alten hasen unter euch):
    - wie hoch ist die grenze, ab der zusätzliche abgaben fällig werden pro monat/jahr?
    - sep. anmeldung bei finanzamt ab welchem betrag der nebeneinkünfte?? (hab's bis jetzt immer als zusätzliches einkommen beim steuerberater angegeben...)
    - was passiert, wenn ich die nebentätigkeit beim arbeitgeber nicht angebe? (wobei er sie quasi ja immer genehmigt, wenn sie nicht gerade in die regulären arbeitszeiten fällt..)

    vielen dank schonmal für alle konstruktiven antworten im voraus...bin gespannt.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
    Mitglied seit
    18.03.2011
    Ort
    Münster
    Semester:
    -
    Beiträge
    1.086

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Zitat Zitat von mainzer Beitrag anzeigen
    - was passiert, wenn ich die nebentätigkeit beim arbeitgeber nicht angebe? (wobei er sie quasi ja immer genehmigt, wenn sie nicht gerade in die regulären arbeitszeiten fällt..)
    Wahrscheinlich gibts eine Abmahnung.

    Dass der Arbeitgeber die Nebentätigkeit genehmigt hätte, wenn du sie angezeigt hättest, spielt keine Rolle, es gehört zu den Vertragspflichten, eine geplante Nebentätigkeit rechtzeitig anzuzeigen.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
Seite 1 von 5 12345 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook