Im Zweifel einfach mal das zuständige Finanzamt anrufen und wegen den Grenzen der Aufandsentschädigung fragen.
Wenn das, was du bekommst, drunter ist, sollte das auch gegenüber de Arbeitgeber als ehrenamtliche Tätigkeit gelten.
Müsstest aber mal schauen, wie das mit ehrenamtlichen Tätigkeiten in deinem Vertrag geregelt ist. Bei uns sind die meldepflichtig, aber nicht genehmigungspflichtig.