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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied
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    hab ich vorher ja auch gemacht...und jetzt natürlich auch wieder vor

    weißt du rat zu den anderen fragen?



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  2. #7
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von mainzer Beitrag anzeigen
    nun bin ich da erstmal vorsichtig, daher folgende fragen (gerade an die alten hasen unter euch):
    - wie hoch ist die grenze, ab der zusätzliche abgaben fällig werden pro monat/jahr?
    Das kommt drauf an! Auf Deine Steuerklasse, die Werbekosten, Kilometerpauschale, etc, etc...

    - sep. anmeldung bei finanzamt ab welchem betrag der nebeneinkünfte?? (hab's bis jetzt immer als zusätzliches einkommen beim steuerberater angegeben...)
    Warum gibst Du das nicht weiterhin dem Steuerberater an? Der würde das doch für Dich regeln!
    Ansonsten: Ich habe am Anfang keine Angaben beim FA gemacht. Bei der Steuererklärung habe ich dann die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit angesetzt und durfte erstmal satt nachzahlen. Mit der Festsetzung der Steuer hat das FA dann direkt die Vorauszahlungen angesetzt. Und die werden jetzt je nach Höhe der Einkünfte des letzten Jahres eben angepasst. Grob übern Daumen würde ich mal 30% an Steuern ansetzen...

    - was passiert, wenn ich die nebentätigkeit beim arbeitgeber nicht angebe? (wobei er sie quasi ja immer genehmigt, wenn sie nicht gerade in die regulären arbeitszeiten fällt..)
    Siehe oben! Abmahnung wäre eine Möglichkeit des Arbeitgebers. Allerdings in der heutigen Zeit, in der man Mitarbeiter ja doch händeringend sucht, eine "harte" Entscheidung, weil der Arbeitnehmer ja durchaus auch überlegen könnte, bei einer solchen Maßnahme Konsequenzen zu ziehen...
    I'm a very stable genius!



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  3. #8
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von mainzer Beitrag anzeigen
    nun bin ich da erstmal vorsichtig, daher folgende fragen (gerade an die alten hasen unter euch):
    - wie hoch ist die grenze, ab der zusätzliche abgaben fällig werden pro monat/jahr?
    Als Abgaben fallen eigentlich nur Steuern an, KK eigentlich nur wenn du mit deinem angstellten Einkommen nicht schon über der Beitragsbemessungsgrenze bist. Wahrscheinlich musst du eigentlich auch noch Abgaben ans Versorgungswerk zahlen, keine Ahnung wie das läuft.
    Zu den Steuern hat Brutus ansonsten ja schon alles gesagt.
    Zitat Zitat von mainzer Beitrag anzeigen
    - was passiert, wenn ich die nebentätigkeit beim arbeitgeber nicht angebe? (wobei er sie quasi ja immer genehmigt, wenn sie nicht gerade in die regulären arbeitszeiten fällt..)
    Je nach Umfang darf er sie gar nicht ablehnen, aber nicht vergessen: Vorher anmelden was plant und im nächsten Jahr dann schön angeben was man wirklich gearbeitet und verdient hat nebenher (zumindestens an Uniklinik).



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  4. #9
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Je nach Umfang darf er sie gar nicht ablehnen, aber nicht vergessen: Vorher anmelden was plant und im nächsten Jahr dann schön angeben was man wirklich gearbeitet und verdient hat nebenher (zumindestens an Uniklinik).
    das ist ja das, was mich so wundert....dass ich meinem arbeitgeber die höhe meiner nebeneinnahmen mitteilen muss, wenn ich dich richtig verstehe, oder?!?! schon n bissl strange...
    finanzamt geb ich eh an...das ist nicht das problem...
    finde halt nur, dass meinen arbeitgeber das i-wie nix angeht...wahrscheinlich lieg ich da völlig falsch..aber trotzdem



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  5. #10
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Wahrscheinlich musst du eigentlich auch noch Abgaben ans Versorgungswerk zahlen, keine Ahnung wie das läuft.
    Das geht in den meisten ÄK automatisch, da sich die Beitragshöhe aus dem zuletzt erzielten Einkommen aus ärztlicher Tätigkeit berechnet, idR wollen die die Summe der Einkünfte auf Deinem Steuerbescheid wissen.


    Zitat Zitat von mainzer Beitrag anzeigen
    das ist ja das, was mich so wundert....dass ich meinem arbeitgeber die höhe meiner nebeneinnahmen mitteilen muss, wenn ich dich richtig verstehe, oder?!?! schon n bissl strange...
    finanzamt geb ich eh an...das ist nicht das problem...
    finde halt nur, dass meinen arbeitgeber das i-wie nix angeht...wahrscheinlich lieg ich da völlig falsch..aber trotzdem
    Prinzipiell schon, andererseits hat Dein Arbeitgeber aber durchaus ein Anrecht auf Deine Arbeitskraft. Es gibt durchaus Spezln, die haufenweise Notarztdienste machen, aber sich um Klinikdienste drücken. Und die Zahl der Dienste korreliert ja mit Deinen Einnahmen.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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