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Zitat von
FirebirdUSA
Wahrscheinlich musst du eigentlich auch noch Abgaben ans Versorgungswerk zahlen, keine Ahnung wie das läuft.
Das geht in den meisten ÄK automatisch, da sich die Beitragshöhe aus dem zuletzt erzielten Einkommen aus ärztlicher Tätigkeit berechnet, idR wollen die die Summe der Einkünfte auf Deinem Steuerbescheid wissen.
Zitat von
mainzer
das ist ja das, was mich so wundert....dass ich meinem arbeitgeber die höhe meiner nebeneinnahmen mitteilen muss, wenn ich dich richtig verstehe, oder?!?! schon n bissl strange...
finanzamt geb ich eh an...das ist nicht das problem...
finde halt nur, dass meinen arbeitgeber das i-wie nix angeht...wahrscheinlich lieg ich da völlig falsch..aber trotzdem
Prinzipiell schon, andererseits hat Dein Arbeitgeber aber durchaus ein Anrecht auf Deine Arbeitskraft. Es gibt durchaus Spezln, die haufenweise Notarztdienste machen, aber sich um Klinikdienste drücken. Und die Zahl der Dienste korreliert ja mit Deinen Einnahmen.