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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Zitat Zitat von Evil Beitrag anzeigen
    Das geht in den meisten ÄK automatisch, da sich die Beitragshöhe aus dem zuletzt erzielten Einkommen aus ärztlicher Tätigkeit berechnet, idR wollen die die Summe der Einkünfte auf Deinem Steuerbescheid wissen.
    Ich glaube, Du verwechselst den Jahresbeitrag zur LÄK mit den Abgaben zum Versorgungswerk, oder? Denn letztere liegen bei freiberuflicher Tätigkeit ja niedriger als bei angestellter (14% vs. 19,9%), so dass die Gesamtsumme der erzielten Einkünfte nicht ausschlaggebend sein dürfte. Der LÄK-Beitrag berechnet sich gestaffelt wie Du oben beschriebst.



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  2. #12
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Mitglied seit
    12.09.2002
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    Ab einem gewissen Bruttoeinkommen monatlich zahlt man beim Versorgungswerk sowieso den Höchstsatz. Da sind Einnahmen, die darüber hinausgehen sowieso nicht mehr relevant...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #13
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
    Mitglied seit
    05.04.2003
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    das ist ja das, was mich so wundert....dass ich meinem arbeitgeber die höhe meiner nebeneinnahmen mitteilen muss, wenn ich dich richtig verstehe, oder?!?! schon n bissl strange...
    finanzamt geb ich eh an...das ist nicht das problem...
    finde halt nur, dass meinen arbeitgeber das i-wie nix angeht...wahrscheinlich lieg ich da völlig falsch..aber trotzdem
    Mein Arbeitgeber wollte nur wissen, was ich mache und wieviel Zeit das in Anspruch nehmen wird.
    Das Gehalt war denen vollkommen egal.

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  4. #14
    Gräfenberg Punkt Avatar von Grübler
    Mitglied seit
    13.10.2005
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    done.
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    Huch, hier ist ja was passiert. Danke für die rege Beteiligung. Das hilft mir schon weiter ! Anmelden tu ich das natürlich beim Arbeitgeber.

    Und ich werde auch sicher unter der Grenze von 17.500€ im Jahr bei der Nebeneinkunft bleiben (also umsatzsteuerfrei bleiben). Ist das gleichbedeutend mit dem "Freibetrag" für Freiberufler, sprich, dass ich mit Verdienst <17.500€ überhaupt keine Steuern darauf zu zahlen habe?



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  5. #15
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
    Mitglied seit
    05.04.2003
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    Ober-Unarzt
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