Darf mir der Arbeitgeber die Nebentätigkeit verbieten?
Oftmals findet sich in Arbeitsverträgen eine Regelung, die die Ausübung einer Nebentätigkeit ganz verbietet oder sie von der Genehmigung des Arbeitgebers abhängig macht.
Auf Grund des verfassungsrechtlich garantierten Rechts des Arbeitnehmers auf Ausübung eines Berufs sind absolute Nebentätigkeitsverbote im Wege einer verfassungskonformen Auslegung zu berichtigen. Dementsprechend kann eine solche Vertragsklausel nicht wirksam werden. Nur solche Nebentätigkeiten sind entsprechend verbietbar, die berechtigte Interessen des Arbeitgebers verletzten.
Liegt ein derartiges berechtigtes Interesse des Arbeitgebers nicht vor, haben Sie einen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung zur Nebentätigkeit (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 03.12.1970, AP Nr. 60 zu § 626 BGB; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.11.1988, AP Nr. 3 zu § 611 BGB Doppelarbeitsverhältnis).
Es ergibt sich im Ergebnis, dass in einem individuellen Arbeitsvertrag keine Verbote vereinbart werden können, die Ihnen jede Nebentätigkeit grundsätzlich verbieten.