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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen,

    wir werden ein neues 12h Schichtsystem in unserer Klinik bekommen. Unsere Verwaltung und unsere Chefs haben uns bei der Gestaltung freie Hand gelassen. Wir haben den Caritas AVR Tarif mit Opt Out Regelung. Folgendes Modell hat die meiste Zustimmung gefunden. Die Frage ist ob das auch arbeitszeitrechtlich geht.

    Es werden 4 Personen für 28 Tage in 12h Schichten arbeiten


    4 Tage, dann 3 Nächte --> dann 4 Tage frei
    dann -->
    3 Tage, dann 4 Nächte --> dann 10 Tage frei

    das wären also im ersten Fall 120 Stunden auf 14 Tage = 60 Stunden pro Woche
    und in der zweiten Hälfte 84 Stunden in 14 Tagen = 42 Stunden pro Woche

    Die Frage ist ob gerade das von uns gewünschte Modell auch rechtlich so möglich ist. Soweit ich weiss ist bei der Opt Out Regelung eine Wochenarbeitszeit von 60 Stunden möglich. Kann man diese aber auch auf 2 Wochen verteilen? Ich würde mich freuen wenn hier ein paar Leute noch mehr Ahnung von der Materie haben und uns weiterhelfen könnten. Gerne auch einen Link zu einer interessanten Seite oder ein persönlicher Austausch über pn.

    mit besten Grüssen
    Doctoa



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  2. #2
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    Nur so interessehalber: Welche Fachrichtung? Und warum wollt ihr dauerhaft ein 12h-System?
    Ich find das irre anstrengend, wir haben das nur am Wochenende und an Feiertagen und ich finde ein Dreischichtsystem dauerhaft wesentlich angenehmer...
    Aber klar, das mit den vielen freien Tagen hätte was!!



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Wo wird dieser Schichtbetrieb gemacht? Bzw. für welche Aufgaben? Was ist mit Übergabezeiten? Werden sonst noch Überstunden anfallen? Was macht derjenige, wenn er nicht in diesem System ist? Müssen die Diensttuer dann jeweils wieder in die normale Stationsroutine?
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  4. #4
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    ... bitte keine Doppel-Threads. Danke!
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  5. #5
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von Doctoa Beitrag anzeigen
    Es werden 4 Personen für 28 Tage in 12h Schichten arbeiten
    4 Tage, dann 3 Nächte --> dann 4 Tage frei
    dann -->
    3 Tage, dann 4 Nächte --> dann 10 Tage frei
    das wären also im ersten Fall 120 Stunden auf 14 Tage = 60 Stunden pro Woche
    und in der zweiten Hälfte 84 Stunden in 14 Tagen = 42 Stunden pro Woche

    Die Frage ist ob gerade das von uns gewünschte Modell auch rechtlich so möglich ist. Soweit ich weiss ist bei der Opt Out Regelung eine Wochenarbeitszeit von 60 Stunden möglich. Kann man diese aber auch auf 2 Wochen verteilen? Ich würde mich freuen wenn hier ein paar Leute noch mehr Ahnung von der Materie haben und uns weiterhelfen könnten. Gerne auch einen Link zu einer interessanten Seite oder ein persönlicher Austausch über pn.
    Mal abgesehen, dass Schichtdienst für mich ein Kündigungsgrund wäre...
    Euer Modell ist erstmal so in Ordnung, zumindest was das Arbeitszeitgesetzt angeht. Der Ausgleichszeitraum für Stunden über Opt-Out liegt ja bei einem halben bis zu einem Jahr! Ihr gleicht das ja schon innerhalb eines Monats aus.
    14 Tage Arbeit machen 204 Stunden, 14 Tage frei = 0 Stunden = 204 / 4 Wochen = 51 Stunden/Woche. Damit seid ihr bei Opt-Out 60 locker im sicheren Bereich. Selbst mit 56 Stunden würdet ihr noch gut dabei sein.
    Was ihr natürlich vorher sehen solltet ist, wie es mit der Bezahlung aussieht! Rechnen die Euch die Stunden voll an? Oder wird das wieder so eine AVR-Geschichte, mit 80% Bereitschaftsdienst (oder weniger) und Ihr kommt letztendlich mit Minusstunden aus den Nachtdiensten? Das würde ich nämlich auf gar keinen Fall mitmachen!
    I'm a very stable genius!



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