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Zitat von
Janny
Den AVR-Vertrag hab ich nicht drauf, aber im TV-Ärzte VKA dürfte das mE nicht gehen: Siehe § 7 Abs 5: 1Die tägliche Arbeitszeit kann im Schichtdienst auf bis zu zwölf Stunden ausschließlich der Pausen ausgedehnt werden. 2In unmittelbarer Folge dürfen nicht mehr als vier Zwölf-Stunden-Schichten und innerhalb von zwei Kalenderwochen 10 nicht mehr als acht Zwölf-Stunden-Schichten geleistet werden. 3Solche Schichten können nicht mit Bereitschaftsdienst kombiniert werden.
Hinzu kommt, dass opt out-Vereinbarungen nur erlaubt sind, wenn ein Teil der Arbeitszeit als Bereitschaftsdienst gewertet wird. Ohne Bereitschaftsdienststunden dürfen es inclusive der Überstunden im im Durchschnitt maximal 48 Stunden pro Woche sein und dafür braucht man kein opt out.
Zitat von
Doctoa
@ Muriel ich hab das immer so verstanden dass in den stunden die Pausen schon eingerechnet sind. Heisst wenn ich 8 stunden am tag arbeiten muss sind meine pausen schon drin.
Dann wären das keine acht Arbeitsstunden. Ich sehe das auch so wie Muriel.