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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
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    Finde auch, dass die Formulierungen "Das Gewebe sollte .... " verglichen mit "Der nächste Diagnostikschritt ist ..." eher für A sprichen.. Wollen die wirklich Felsenfest behaupten man MUSS als nächstes PET-CT machen.. bevor man z.B. Sono macht?!



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  2. #17
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    Zitat Zitat von nessi2812 Beitrag anzeigen
    Laut der Schweizer Zeitschrift Für Onkologie ist bei HPV-positiven Tumoren ein besseres Ansprechen auf eine Induktions-Chemotherapie und anschliessend 1/2Radiochemotherapie als bei Plattenepithekarzinomen andere Genese nachgewiesen [http://www.rosenfluh.ch/rosenfluh/ar...enTumoren.pdf]. Sodass sich durch diese Diagnosik auch eine unmittelbare therapeutische Konsequenz ergibt.
    Mag sein, aber das wusste das IMPP bei der Fragenerstellung sicherlich noch nicht. Zudem ist das in den Leitlinien nicht erfasst.
    Es wird nicht nach der Ätiologie des Tumors, sondern nach dem weiteren Procedere gefragt. Und der nächste Schritt ist sicherlich eine Bildgebung. PET-CT ist zwar etwas speziell, aber im klinischen Alltag durchaus gängig.



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  3. #18
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    aber... oropharynx-cas sprechen doch sehr schlecht auf chemo und bestrahlung an. deshalb sind die unter anderem so tödlich. a hat mich auch verlockt, aber es hat keine klinische konsequenz.. aber ich denke, e müsste auf jeden fall richtig sein, da auch vorsichtig formuliert. was heißt schon schlechtes ansprechen? aber jedes paper über hnscc (head and neck squamous cell carcinoma) hat in der einleitung stehen, wie schlecht die auf chemo ansprechen..
    hat aber anscheinend fast niemand angekreuzt. was meint ihr?



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  4. #19
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    in der Fragestellung ist gefragt: Was trifft zu?

    und nicht "Welche Diagnostik schließt sich an"!!

    grade unter dem Aspekt ist A nicht Falsch... (zumal ja drauf verwiesen wird, dass eine Gewebeprobe entnommen wurde!)



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  5. #20
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    die krankenkasse würde das pet-ct nichtmal bezahlen

    "Der medizinische Dienst der Krankenkassen lehnt jedoch immer häufiger eine Kostenübernahme ab, wenn der Patient nur zur Durchführung einer PET/CT stationär aufgenommen wurde, also wenn keine andere Diagnostik durchgeführt wurde oder wenn nicht direkt im Anschluss mit der Therapie begonnen wurde. Seit 2007 werden in Deutschland die Kosten einer PET-Untersuchungen für die Diagnostik des nichtkleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, jedoch existieren noch keine EBM-Nummern, so dass die routinemäßige Abrechnung sich immer noch schwierig gestaltet. Seit 1. Januar 2009 ist zum NSCLC auch das kleinzellige Lungenkarzinom (SCLC) hinzugekommen. Der gemeinsame Bundesausschuss hat für den Fall eines unklaren Resttumors die 18F-FDG PET /CT als Regelleistung im ambulanten Bereich der gesetzlichen Krankenkassen eingeführt.[19]

    Seit Oktober 2010 werden unter bestimmten Bedingungen die Kosten für die PET-Diagnostik auch beim malignen Lymphom übernommen.[20]"



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