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  1. #1
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    Hallo,

    die Abbildungen 6+7 (Röntgen und MRT) der Bildbeilage zeigen meines Erachtens, wenn man sich an die radiologischen Konventionen hält, jeweils rechte Knie. Es sei denn, das Röntgen ist falschrum und das MRT zeigt ungewöhnlicherweise nicht den Koronarschnitt von vorne (sondern von hinten). In der Fragestellung wird nach dem linken Knie gefragt.

    Wie seht ihr das? Ist das anfechtbar?
    Geändert von SabineH. (11.10.2012 um 15:19 Uhr)



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  2. #2
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    Eigentlich müsste das anfechtbar sein. Ist definitiv ein formaler Fehler. Selbst wenn die jetzt argumentieren würden, dass das Rö falsch herum ist, so hat man ja schließlich gelernt, wie man sich so ein Bild aufhängen muss, um es zu befunden...



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  3. #3
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    Anfechtbar ist es. Ich glaube jedoch, dass es diesem Fall nicht von Erfolg gekrönt sein wird. Wenn das Impp ne Frage streicht, dann wollen die einiges auf dem Tisch haben. Sind ja jedes Jahr nur 3-4 Fragen und die sind dann meistens richtig falsch!



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  4. #4
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    Allerdings is durch die sichtbare Fibula in beiden Aufnahmen und die Angabe von "Schmerzen an der Außenseite des linken Kniegelenkes" eindeutig nachvollziehbar wo lateral und medial sind, unabhängig ob nun links oder rechts. Keine Ahnung ob solche formellen Fehler automatisch zum Streichen der Frage führen, obwohl der Fehler überhaupt keine Auswirkung (außer der Verwirrung der Studenten vielleicht) hat.

    Mal davon abgesehen, ist das Bild so typisch für eine Osteochondrosis dissecans? Ich fand es würde auch zu einer Impressionsfraktur passen, obwohl leider nix von einem Trauma in der Anamnese stand.



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  5. #5
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    Naja, aber wenn vom linken Knie die Rede ist und Bilder eines rechten Knies gezeigt werden, ist das ein fataler formaler Fehler.

    Ich denke, ich werde die mal anfechten.



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