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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
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    Bei Thiopental steht aber auch:
    Nebenwirkungen
    Übelkeit, Erbrechen (häufig),Phlebitiden (selten) u./od. vereinzelt Thrombosen (nach i.v. Gabe),Venenschmerzen (nach i.v. Gabe)



  2. #17
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    Aber es ist nun mal wahrscheinlicher, dass sie Propofol bekommen hat, weil das ganz einfach VIEL häufiger eingesetzt wird als Thiopental.



  3. #18
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    nö retrograde amnesie macht propofol eigentlich nicht, und es brennt wirklich wie hölle, ich kann mich dran erinnern ;)
    wegen einspruch: du musst wenn dann jetzt, innerhalb von einer woche einspruch erheben. dein grund wäre dann, dass die frage nicht eindeutig beantwortbar ist, weil 2 lösungen als richtig anerkannt werden müssen. dazu legst du ausreichend quellen, die für jede der beiden antworten beweisen, dass sie als richtige antwort in frage kommen.
    dann sagt das impp nachher dass ihre antwort richtig ist und verweisen auf das "wahrscheinlich" und die relative häufigkeit.. oder du hast glück und sie nehmen es raus.



  4. #19
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    Ja aber wenn Thiopental Venenreizung UND Übelkeit macht, ist doch eindeutig Thiopental richtig! Und das mit dem kaum eingesetzt ist doch kein Grund, vielleicht wollten die uns gerade das so vorführen damit jedem klar ist, warum man Thiopental nicht mehr benutzt (oder so).., Okay mal anders formuliert: Ich denke dieses Häufigkeits-Ding wäre annehmbar,wenn es um die Häufigkeit der NW ginge, also wenn die NW-Kombi Venenreizung und Übelkeit bei Thiopental tats. sehr viel unwahrscheinlicher/ seltener wäre als bei Propofol -dann wäre Propofol richtig.
    Aber nicht, wenn es um die häufigkeit des MEdikaments geht! Oder?
    Es gibt viel zu tun!
    Schauen wir zu-
    oder hauen wir ab?



  5. #20
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    Denke ich auch. Es kann nicht vorausgesetzt werden, die Häufigkeit der Nutzung des eingesetzten Mittels zu kennen.



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