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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Dunkelkammerforscher
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    Zitat Zitat von Janny Beitrag anzeigen
    Oh ich vergaß.....Bloß blöd, dass wir eine der Kliniken sind, in der nachts gar kein Radiologe vor Ort ist....Tja, liebe Radiologen, wir machen euch auch ein Bettchen im Bereitschaftsgang frei....

    Haben die sie eigentlich noch alle???
    Wenn nachts keine Radiologen da sind brauchst du auch eine Fachkunde (z.B. Notfallmedizin) und darfst dann natürlich auch aufklären



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  2. #17
    Dunkelkammerforscher
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    Zitat Zitat von Fr.Pelz Beitrag anzeigen
    Hi,
    wir hatten gestern eine gute Info-Veranstaltung zu dem Thema von einem Anwalt. Das Gesetz wird ja ab 1.1. in Kraft treten und so richtig hat sich zumindest unsere Klinik noch keine Strategie überlegt, wie damit umzugehen ist.
    Neu ist ja z.B dass wirklich für jede Maßnahme bis hin zur Blutabnahme aufgeklärt werden muss und die Einwilligung dokumentiert werden muss. Weiterhin müssen die Patienten Kopien von allem erhalten, was sie unterschreiben. Es muss außerdem sichergestellt sein, dass der aufklärende Arzt die nötige Fachkunde hat (ich darf als Chirurgie-Assistentin z.B nicht mehr für CTs aufklären)

    Wie macht ihr das, gibts bei euch schon Handlungsanweisungen? Wenn ja, welche?
    LG
    Fr. Pelz
    So, hab mir das Gesetz jetzt mal selbst durchgelesen. Die Aufklärung hat mündlich zu erfolgen und muss für alle Tätigkeiten, insbesondere invasive (und somit auch BE) erfolgen. Die Einwilligung kannst du aber auch in der Patientenakte dokumentieren, ich denke nicht dass du jetzt immer mit einem Aufklärungszettel zum Patienten rennen musst.
    Die Aufklärung muss von dem selbst durchführenden erfolgen oder von einer dazu fähigen Person (das war im übrigen in Haftungsfällen vor Gericht schon seit langem so!), d.h. der Assistenzarzt darf in der Chirurgie auch nicht über einen Whipple aufklären den er noch gar nicht operieren kann und der Radiologe muss natürlich mit seinem Patienten selbst reden, eine Fachkunde z.B. für die Aufklärung zum CT ist nicht explizit gefordert und ich denke das auch ein Assistenzarzt in der Radiologie ohne Fachkunde aufklären darf sofern er den Grundkurs und entsprechende Erfahrung hat. Der Chirug darf es aber nicht ... so meine Interpretation. Ist aber eigentlich auch nichts neues, ich kläre als Radiologe ja auch nicht über eine Appendektomie auf.

    Jetzt warten wir mal ab wie es wirklich wird und wie dann auch die Gericht das ganze interpretieren.



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  3. #18
    unsensibel Avatar von Lava
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    schon wieder woanders
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    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Die Aufklärung muss von dem selbst durchführenden erfolgen oder von einer dazu fähigen Person (das war im übrigen in Haftungsfällen vor Gericht schon seit langem so!), d.h. der Assistenzarzt darf in der Chirurgie auch nicht über einen Whipple aufklären den er noch gar nicht operieren kann
    Muhahaha! Jetzt mal Hand hoch, bei wem sich tatsächlich DARAN gehalten wird.



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  4. #19
    Diamanten Mitglied Avatar von Fr.Pelz
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    Das hätte was für sich, ich finde es nämlich auch bescheuert über Whipple aufklären zu müssen, wenn ich die OP nur aus Büchern und "mal zugucken" kenne (und vermeide es dementsprechend). Hab aber auch noch keine Fachkunde Strahlenschutz und dürfte deswegen noch nicht mal für CTs aufkären (das läuft bei uns eh meist unter "Sie wissen ja, sie könnten allergisch auf KM reagieren und es ist ne Strahlenbelastung, unterschreiben sie hier").
    Finde die Idee vom Aufklärungsarzt aber spannend.
    Das könnten doch z.B alte Chirurgen kurz vor der Rente sein, die mal n Schritt kürzer treten wollen. Dann schickt man die Patienten vor der Anästhesie-Sprechstunde in die "OP-Sprechstunde" wo einer den ganzen Tag aufklärt... (zumindest über elektiv-OPs) Dann müsste das nicht im hektischen Stationsalltag zwischen Tür und Angel geschehen.
    Mütter, die nach Babypause wieder langsam reinkommen wollen, könnten das auch machen. Und wenn die Klinik keine Aufklärungsärzte einstellt, müsste man halt rotieren.
    And then again, it´s not out of the realm of extreme possibility...



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  5. #20
    Maximalinvasiv Avatar von Miyu
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    Lustiger- oder besser passenderweise hab ich gerade von einem Urteil des Landgerichtes Heidelberg gelesen, dass eine Aufklaerung vor Blutentnahme nicht noetig ist weil unpraktikabel fuer aerztliches und nichtaerztliches Personal mit "aeusserst weitreichenden Konsequenzen fuer Alltag und Praxis".

    http://www.aerztezeitung.de/praxis_w...t-gericht.html

    Ist allerdings schon ein Jahr alt, das Urteil.



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