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Zitat von
FirebirdUSA
Im Prinzip ja, du trägst halt den Arbeitgeberanteil dann selbst
Genau. Und deswegen kann man vielleicht die vorsichtige Rechnung machen, daß (angenommen, man hat außer der Rente vom Versorgungswerk kein weiteres Einkommen) man auf keinen Fall mehr zahlt, als es zur Zeit der Berufstätigkeit dem Arbeitnehmer- plus Arbeitgeberanteil entsprach. Im idealen Fall würde der mittels dieser Rechnung wahrscheinlich sehr hohe Beitrag dadurch reduziert, daß er eventuell oberhalb des Höchstbeitragssatzes läge. Weiß jemand, wie hoch der höchstens zu zahlende Beitrag in der GKV für Rentner aus dem Versorgungswerk derzeit ist?
Ach....da fällt mir ein: berechnet sich der Beitrag zur GKV eines Rentners, der Rente aus dem Versorgungswerk erhält, einfach nach dem üblichen Satz von 15,5% (bzw. 14,9 % in manchen Fällen)? Würde also bedeuten, daß man ohne Zuschuß aus dem Versorgungswerk 31% der Rente für die GKV zahlt?
Wie sieht es denn für privat versicherte Rentner des Versorgungswerkes aus? Bekommen die einen PKV-Zuschuß aus dem Versorgungswerk?
Zitat von
toupi
Wir haben ein Misch-Modell: Mann (und notwendigerweise Kind) PKV, ich GKV
Ist das immer so? Müssen die Kinder in der PKV versichert sein, wenn mindestens ein Elternteil PKV-Mitglied ist?