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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen,

    ich hätte eine kurze Frage zu den Zusatzweiterbildungen in Bayern, speziell zu Notfallmedizin.

    Von der BLAEK wird vorgeschrieben, dass man für die Bezeichnung
    - als Voraussetzung 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung haben muss,
    - weiterhin 6 Monate WB in Intensivmedizin oder Notaufnahme,
    - den 80h Notarztkurs und
    - 50 Einsätze (auf die bis zu 25 Notfallversorgungen angerechnet werden können).

    Soweit sind mir die Regularien klar, aber bedeutet das, dass ich erst NACH den 24 Monaten mit den restlichen Dingen (Kurs, Einsätze) anfangen kann oder wäre es auch möglich, zB nach einem Jahr WB schon den Kurs zu machen und die restlichen Voraussetzungen zu erfüllen und dann nur noch nach insgesamt 24 Monaten WB die Bezeichnung zu beantragen?
    Kann ja schließlich auch gut sein, dass die BLAEK sagt: "Aha, auf der Bescheinigung des Notarztkurses steht aber Datum xyz drauf. Da waren Sie ja noch gar nicht 24 Monate Assistenzarzt..."

    Es gibts ja noch mehrere Zusatzweiterbildungen, für die auch die 24 Monate Voraussetzung sind. Ich nehme an, dass das dann bei denen auch so gehandhabt wird...

    Vielen Dank schonmal für die Antwort!
    Lux



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Das müsstest du nochmach ganz genau nachlesen und ggf. bei der Ärztekammer nachfragen.
    In Niedersachsen ist es z.B. so, dass man den Kurs zu nem beliebigen Zeitpunkt machen kann, die Einsätze aber erst nach den 6 Monaten Anästhesie/Intensiv, aber je nach dem wann die liegt nicht zwingend nach den 24 Monaten.

    Wie ich gehört habe, sind andere Ärztekammern aber entspannter, was das angeht.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #3
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    kann ich nur zustimmen....die ärztekammer sind das bisweilen sehr.....ähem...eigen...

    einfach direkt nachfragen



  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    In dem Zusammenhang am besten auch gleich nachfragen, wie die die Einsätze dokumentiert haben wollen:
    In NDS wollen die das auf ner speziellen Tabelle, die es aber nur auf Anfrage bei der Ärztekammer gibt-jeder Einsatz dann vom jeweiligen Notarzt abgezeichnet. Zusätzlich muss noch einer der Notärzte, mit denen man gefahren ist, ne fachliche Stellungnahme abgehen.
    Kein Hinweis darauf und keine Möglichkeit zum Download des Formulars auf deren Homepage.

    Von Berlin hab ich gerüchteweise gehört, dass die Einsätze aus anderen Bundesländern nicht anerkennen.

    Die gute Nachricht: Bayern gilt eher als entspannt.

    Ist schon alles nicht ganz so einfach. Ich glaub, dass die Anmeldung zur Prüfung schon ein Bestandteil der Prüfung ist, so kompliziert ist das teilweise.
    Kannst ja mal im RD-Bereich hier im Forum nachlesen, wie mein Weg zur Zusatzbezeichnung war.(Ist fast nen Blog geworden)
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  5. #5
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    Danke für die Antworten! Werde dann morgen da mal anrufen und hoffentlich eine verbindliche Antwort bekommen!



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