Hallo,
die Rechtsverordnung zur Berufserlaubnis, Gleichwertigkeit durch Berufserfahrung und Kenntnisprüfung ist am 07.06.13 im Bundesrat. Siehe www.bundesrat.de
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Hallo,
die Rechtsverordnung zur Berufserlaubnis, Gleichwertigkeit durch Berufserfahrung und Kenntnisprüfung ist am 07.06.13 im Bundesrat. Man kann die Rechtsverdnung dort einsehen ( www.bundesrat.de ) Der Ablauf und Inhalt der Prüfung wird genau beschrieben usw. Gleichwertigkeit auch durch deutschen oder ausländischen Facharzt soweit in der BRD anerkannt. Berufserlaubnis sollte 2 Jahre sein usw. In BW, Hessen usw. ja aktuell nur 6 Monate. Prüfung kann man 2x wiederholen. Die Prüfung findet vermutlich zusammen mit den deutschen Studenten statt. Entspricht Stex 3.
Gruß
Hallo,
die Rechtsverordnung zur Berufserlaubnis, Gleichwertigkeit durch Berufserfahrung und Kenntnisprüfung ist am 07.06.13 im Bundesrat. Siehe www.bundesrat.de
Gut, dass das jetzt mal bundeseinheitlich festgelegt wird.
Die Prüfungszeiträume können gleich sein, aber eine Prüfung zusammen mit inländischen Examenskandidaten ist nach meinem Verständnis nicht möglich, da sowohl Prüfungsstoff als auch -dauer kleiner bzw. kürzer sind als bei uns Hex-Kandidaten (oder den früheren 3.-Stex-Kandidaten):
"Die Prüfung bezieht sich auf die Fächer Innere Medizin und Chirurgie."
"Die Kenntnisprüfung (...) ist eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung, die an einem Tag stattfindet. Sie dauert bei maximal vier Antragstellern für jeden Antragsteller mindestens 60, höchstens 90 Minuten."
(Ausschnitte aus dem neuen § 37)
Du hast recht. In den Erläuterungen ganz am Schluss wird dargelegt, dass es sich nicht um die selbe Prüfung handelt, sondern im evtl. gleichen organisatorischen Rahmen.
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