Hallo Leute.
Vorweg, das ist eine eher spezielles Anliegen, das ich hier habe, und sowas gibt die Forensuche irgendwie nicht so recht her. ^.^
Also, ich habe einen Abischnitt von 1,4. Habe mich letztes WiSe fürs Studium der Medizin beworben, jedoch leider an meiner Wunschuni im Auswahlgespräch recht schlecht abgeschnitten und keinen Platz bekommen. Da ich für den Fall "vorgesorgt" hatte, habe ich im September dann eine Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger begonnen.
Mein Plan war jetzt, ein Jahr diese Ausbildung zu machen, sie abzubrechen, und mich dann nächstes WiSe erneut zu bewerben.
Warum nicht einfach einen Bundesfreiwilligendienst oder FSJ machen, könntet ihr jetzt fragen.. aber ich hatte immer den Eindruck (der sich jetzt auf Station bestätigt) dass man da wirklich nur bessere Reinigungskraft auf Station ist, und relativ wenig Umgang mit Patienten, Ärzten und eben viele organisatorische und medizinischen Abläufe gar nicht so mitkriegt. Ganz zu schweigen davon, dass ich in der Ausbildung richtig viel theoretisches Wissen mitnehmen kann, dass ich in nem FSJ nicht kriegen würde. Ebenso der Einblick in viele verschiedene Stationen. Und ich arbeite auch schon mein KPP ab.
So waren jedenfalls meine Argumente.
Ich habe das Gefühl, dass mir die Ausbildung schon jetzt enorm viel gebracht hat... nämlich einerseits die Erkenntnis, dass ich aufjedenfall im Krankenhaus arbeiten kann und will, UND dass ich das NICHT im Pflegerischen tun will. So sehr es Spaß macht, so sehr mir die Arbeit mit Patienten Freude macht, ist einfach nicht meins, nicht länger als unbedingt nötig.
Long story short.
Denkt ihr das ist eine vernünftige Idee, die Ausbildung nur ein Jahr zu machen? Oder sollte ich sie unbedingt zu Ende machen, auch wenn es absolut nicht mein Ding ist?
Und außerdem, ist eine abgebrochene Ausbildung überhaupt als KPP anzurechnen? Weil auf der Seite des LPA steht:
Das würde ja bedeuten, dass mir das eine Jahr Ausbildung, was ich mache, mir in der Hinsicht nichts nützen würde, OBWOHL ich da in pflegerischer Hinsicht gleich viel oder mehr mache, als in einem FSJ/BFD im gleichen Zeitraum."Auf den Krankenpflegedienst sind anzurechnen ( § 6 Abs. 2 ):
[...]
eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Hebamme oder Entbindungspfleger, als Rettungsassistentin oder Rettungsassistent, in der Krankenpflege, Kinderkranken-
pflege oder Altenpflege sowie erfolgreich abgeschlossene Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe."
Danke schonmal an der Stelle an alle, die meine Wall of text bis hier hin überlebt haben.