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  1. #11
    Registrierter Benutzer
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    Nur um das nocheinmal klarzustellen: man darf so viel verdienen wie man will, Kindergeld wird trotzdem gezahlt. Es gab ein neues Gesetz hierzu. Der Freibetrag lag bisher bei 8000€/Jahr (brutto). Dieses wurde aber abgeschafft.

    Gruß

    P.S.: Ich kann den Rettungsdienst nur wärmstens empfehlen. Sei dir aber bewusst, dass du mit der RA Ausbildung einen Berufsabschluss erlangst den es bald sehr wahrscheinlich nicht mehr geben wird (->Notfallsanitätergesetz löst das RA-Gesetz ab). Des Weiteren ist es so, dass wenn das Gesetz so durch kommt, die RA Ausbildung bis zum 31.12.2014 beendet sein muss. Aber das ist noch etwas Zukunftsmusik. Vorsicht ist auch bei der FSJ-Platzwahl geboten, denn in einigen RD-Bereichen (in sehr vielen) bist du nur billige KTW-Kraft. Das kann sehr ermüdend und mitunter frustrierend sein!



  2. #12
    tachykard Avatar von Absolute Arrhythmie
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    12.343
    Zitat Zitat von *milkakuh* Beitrag anzeigen
    Was ist denn das für eine Regelung???
    Völlig Banane, aber so ist es.
    "Hodor!" - Hodor



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