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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    ...Intensivknecht... Avatar von HonorisCausa
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    Hallo zusammen,

    Habe eine kurze Frage bezüglich kirchlichem Krankenhaus und Versicherungsabschluss --> Zählen kirchliche Häuser (GmbH) beim Abschluss einer Versicherung (KFZ, Haftpflicht, ...) auch zum öffentlichen Dienst? Der Tarif ist zumindest dem öffentlichen Dienst angepasst.... Habe dazu leider unterschiedliche Antworten erhalten, deshalb bin ich jetzt komplett verwirrt

    Viele Grüße HC
    **HonorisCausa**

    -Lasset die GOMERS zu mir kommen-




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  2. #2
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
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    Semester:
    Ober-Unarzt
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    Meiner bisherigen Erfahrung nach nicht. Manche Versicherungen machen da in Einzelfällen Ausnahmen, aber meist wird dir eher ein "Arzttarif" angeboten.

    Kacken ist Liebe!
    Salmonella ist Kacken!


    What have you done today to earn your place in this crowded world?



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Jepp. So kenne ich das auch. Das klappt nur, wenn das Haus in öffentlicher Trägerschaft ist (also städtisches oder Kreiskrankenhaus, oder als ausgelagerte Tochtergesellschaft).



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