So einfach ist die Rechnung nicht, in diesem Fall gehen wir ja davon aus, dass die eigentlichen Regeln für die Rufbereitschaft (nur geringe Einsatzwahrscheinlichkeit) nicht gelten und statt dessen Anwesenheitsdienst eingeführt werden könnte.
Bei uns beginnt die Rufbereitschaft z.B. um 21 Uhr und endet um 7:30 Uhr. Davor und danach wird regulär gearbeitet. Bei 3 Diensten/Woche komme ich nun bei einer durchschnittlichen Dienstbelastung von 3h auf 51h Wochenarbeitszeit.
Wird nun Bereitschaftsdienst eingeführt, habe ich jeweils am nächsten Tag frei d.h. -8,5h, somit komme ich mit Diensten auf eine Wochenarbeitszeit nach Arbeitszeitgesetz von 48h, bezahlt werden mir davon aber nur ca. 45h da der Bereitschaftdienst ja nur prozentual bezahlt wird (je nach Einteilung des Bereitschaftdienst mache ich sogar Minusstunden und bekomme Geld abgezogen).