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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #31
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Anwesenheitsdienste zählen von der Zeit komplett als Arbeitszeit, Rufdienste nicht. Daher dürfen nur weniger der ersten Sorte gemacht werden, um das AZG nicht auszuhebeln.



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  2. #32
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    So einfach ist die Rechnung nicht, in diesem Fall gehen wir ja davon aus, dass die eigentlichen Regeln für die Rufbereitschaft (nur geringe Einsatzwahrscheinlichkeit) nicht gelten und statt dessen Anwesenheitsdienst eingeführt werden könnte.
    Bei uns beginnt die Rufbereitschaft z.B. um 21 Uhr und endet um 7:30 Uhr. Davor und danach wird regulär gearbeitet. Bei 3 Diensten/Woche komme ich nun bei einer durchschnittlichen Dienstbelastung von 3h auf 51h Wochenarbeitszeit.
    Wird nun Bereitschaftsdienst eingeführt, habe ich jeweils am nächsten Tag frei d.h. -8,5h, somit komme ich mit Diensten auf eine Wochenarbeitszeit nach Arbeitszeitgesetz von 48h, bezahlt werden mir davon aber nur ca. 45h da der Bereitschaftdienst ja nur prozentual bezahlt wird (je nach Einteilung des Bereitschaftdienst mache ich sogar Minusstunden und bekomme Geld abgezogen).



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  3. #33
    Administrator Avatar von Brutus
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    Ich verstehe Deine Rechnung nicht so ganz. Ich versuche es mal:
    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    So einfach ist die Rechnung nicht, in diesem Fall gehen wir ja davon aus, dass die eigentlichen Regeln für die Rufbereitschaft (nur geringe Einsatzwahrscheinlichkeit) nicht gelten und statt dessen Anwesenheitsdienst eingeführt werden könnte.
    Ja, so habe ich es auch verstanden. Rufdienst kann nicht mehr angeordnet werden, weil regelmäßig Arbeit anfällt.

    Bei uns beginnt die Rufbereitschaft z.B. um 21 Uhr und endet um 7:30 Uhr. Davor und danach wird regulär gearbeitet. Bei 3 Diensten/Woche komme ich nun bei einer durchschnittlichen Dienstbelastung von 3h auf 51h Wochenarbeitszeit.
    Gut, Du machst also in den 3 Diensten insgesamt 9 Stunden, die in die Arbeitszeitberechnung eingehen. Sprich, Du hast eine 42 Stunden Woche, durch die Dienstbelastung kommst Du auf 51 Wochenstunden. Richtig?
    Das bedeutet ja, dass die Rufdienste eben NICHT in die Arbeitszeit eingerechnet wird, sondern NUR die wirklich angefallenen Stunden...

    Wird nun Bereitschaftsdienst eingeführt, habe ich jeweils am nächsten Tag frei d.h. -8,5h, somit komme ich mit Diensten auf eine Wochenarbeitszeit nach Arbeitszeitgesetz von 48h, bezahlt werden mir davon aber nur ca. 45h da der Bereitschaftdienst ja nur prozentual bezahlt wird (je nach Einteilung des Bereitschaftdienst mache ich sogar Minusstunden und bekomme Geld abgezogen).
    So, hier wirds irgendwie merkwürdig! Nehmen wir mal an, Du machst Anwesenheitsdienste. Und zwar am Montag, Mittwoch und Samstag. Das heißt, dass Du am Montag, Mittwoch und Samstag jeweils 24h Anwesenheitsdienst hast. Dienstag und Donnerstag werden NICHT abgezogen, sondern nur mit 0 Stunden gerechnet! Der Freitag schlägt mit der "normalen" Arbeitszeit zu Buche, also mit 8,5 Stunden. Macht für die Woche 3*24h+8,5h=80,5 Stunden!
    Und diese 80,5 Stunden werden für die Berechnung der Wochenarbeitszeit beim Arbeitszeitgesetz herangezogen! Damit liegst Du geschmeidig 32,5 Stunden über dem erlaubten Maximum...
    Die Bezahlung steht auf einem anderen Blatt! Da werden der FZA am nächsten Tag und die prozentuale Bezahlung mit eingerechnet. Das hat aber NIX mit dem Arbeitszeitgesetz zu tun!

    Wie gesagt: Da der Rufdienst an sich nicht in die Arbeitszeit eingerechnet wird, sondern nur die wirklich in Anspruch genommenen Zeiten, ist es möglich, sehr viele Dienste / Woche oder Monat zu machen.
    Da der Anwesenheitsdienst allerdings laut BGH-Urteil als Arbeitszeit gewertet wird, und die maximal zulässige Arbeitszeit pro Woche 48 Stunden beträgt, kannst Du nur eine sehr begrenzte Anzahl an Diensten im Monat machen, sonst liegst Du über dem Limit!
    I'm a very stable genius!



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  4. #34
    Dunkelkammerforscher
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    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    So, hier wirds irgendwie merkwürdig! Nehmen wir mal an, Du machst Anwesenheitsdienste. Und zwar am Montag, Mittwoch und Samstag. Das heißt, dass Du am Montag, Mittwoch und Samstag jeweils 24h Anwesenheitsdienst hast. Dienstag und Donnerstag werden NICHT abgezogen, sondern nur mit 0 Stunden gerechnet! Der Freitag schlägt mit der "normalen" Arbeitszeit zu Buche, also mit 8,5 Stunden. Macht für die Woche 3*24h+8,5h=80,5 Stunden!
    Und diese 80,5 Stunden werden für die Berechnung der Wochenarbeitszeit beim Arbeitszeitgesetz herangezogen!
    Jetzt kommen wir langsam zum gemeinsamen Nenner

    Gehen wir lieber mal von Montag, Mittwoch, Freitag aus (Wochenende ist meistens anders geregelt):
    Rufbereitschaft - 51h

    Bereitschaftsdienst: hier gilt bei uns, du arbeitest 8,5h normal (Spätschicht) und machst dann ab 21 Uhr bis 7:30 Uhr Bereitschaftsdienst (kein 24h Dienst!) und davon bin ich bei meiner Berechnung ausgegangen.
    Dann hast du: 3x19h = 57h

    Ich hab in meiner Rechnung das Wochenende"problem" übersehen (Samstag ist ja schon so ein freier Tag).



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  5. #35
    Administrator Avatar von Brutus
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    Na gut, aber selbst mit "nur" 19 Stunden Arbeitszeit pro Dienst liegst Du ja innerhalb der Woche schon mit 9 Stunden überm Limit bei 3 Diensten. Und da ist noch nicht ein Wochenende mit dabei!

    Deswegen ja mein Kommentar: da mache ich lieber Anwesenheitsdienste, weil man davon nur max. 4-6 / Monat machen darf, während man ja im Prinzip den ganzen Monat Rufdienst machen dürfte, wenn eben wenig Arbeit anfällt...
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