Die Zuständigkeit des LPAs richtet sich nach der aktuell (daher die Frage im Formular) bzw. zuletzt besuchten Hochschule. Da die ÄP eine Staats- und keine Hochschulprüfung ist, muss man zur Ablegung derselben übrigens gar nicht immatrikuliert sein.
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Problem ist, dass ich hier eine Formular von meinem LPA zur Physikumsanmeldung habe, auf dem vermerkt ist, dass ich angeben muss, an welcher Uni ich für Medizin eingeschrieben bin.. was gebe ich denn da für eine uni an, wenn ich hier in d geext bin und im ausland studiere?...
Edit:
Natürlich mache ich im ausland einen äquivalenzschein! Darum muss ich mich nur vorher kümmern, bevor ich gehe, damit das klar geht!
Die Zuständigkeit des LPAs richtet sich nach der aktuell (daher die Frage im Formular) bzw. zuletzt besuchten Hochschule. Da die ÄP eine Staats- und keine Hochschulprüfung ist, muss man zur Ablegung derselben übrigens gar nicht immatrikuliert sein.
Man könnte ja auch mal nachfragen beim LPA, ob man immatrikuliert sein muss für ein StEx.
Nun, wenn ich aber an meiner letzt besuchten uni meinen prüfungsanspruch verloren habe, kann ich wohl dort mein physikum knicken oder? aber ich könnte mit der uni im ausland in jedem bundesland für stex anfragen?
@ coxy-baby: das habe ich durchaus vor .. nur ist heute freitag ;)
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Das wirklich witzige ist, dass solche Fragen IMMER Freitag Nachmittag-Sonntag gestellt werden..... Achso zum Thema Zwangsexen einfach mal ins Landeshochschulgesetz schauen...