Dachte ich mir .. Vielen Dank :-/
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Eindeutig.Ein "Teilstudium" wird nicht als wartezeitschädliches Parkstudium gewertet, wenn man sich für den gleichen Studiengang bewirbt, für den man einen Teilstudienplatz erhalten hat. In diesem Fall werden diese Studienzeiten als Wartezeit gezählt.
Beraube niemanden seiner Hoffnung.
Vielleicht ist es das Einzige, was derjenige besitzt.
(Rumi)
Dachte ich mir .. Vielen Dank :-/
willst du dann zahnärztin werden?
denn dein prüfungsanspruch kommt nicht wieder, auch nicht, wenn du den schein bei den zahnis machst. deine uni ist göttingen? guck mal in die prüfungsordnung.
Wenn man die LPA´s mal anschreibt bzw. dort anfragt und denen das schildert und dann noch den Zahni BC Schein vorzeigen kann, könnte ich mir schon vorstellen, dass das evtl. was wird mit dem HM-Physikum. Alle LPA´s durchtelefonieren kostet nicht(s) so viel.
´´I´m a beatbox rocker and you´re dancing to my beat...´´
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@EVT: nein, zahnärztin will ich nicht werden. und mir ist auch klar, dass ich damit meinen Anspruch nicht zurückbekomme.
Es geht einfach darum, den Histologieschein an anderer Stelle zu erhalten und sich dann extern zum Physikum zu melden.
@Zünder: Habe ich getan. Sie ganz gut aus.
Nur jetzt die Frage:
Bei bestandenem Physikum (Humanmed) - kann man sich dann regulär auf einen Klinikplatz bewerben - Obwohl man in der Vorklinik seinen Prüfungsanspruch verloren hatten? Müsste doch gehen oder?
Diese Frage konnte mir kein LPA beantworten, da es laut Aussage, Hochschulrecht ist.