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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
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    Zitat Zitat von geisterhome Beitrag anzeigen
    hat der hier jemand als Assistenzarzt einen unbefristeten Vertrag?
    Mir wurde einer angeboten, habe es aber abgelehnt, da ich lieber befristete Verträge habe (wegen kürzerer Kündigungsfrist im Tarifvertrag).



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  2. #17
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Die Kündigungsfrist verlängert sich auch, wenn du folgende befristete Verträge hast. Ich hatte nach über 8 Jahren 4 Monate zum Ende des Quartals. Wäre mit unbefristeten Verträgen dasselbe gewesen. TVÄ-VKA.



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  3. #18
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    In den meisten Tarifverträgen bemisst sich die Kündigungszeit nach der Betriebszugehörigkeit insgesamt und nicht nach Dauer des Vertrages...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  4. #19
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    Im TVÄ/VKA wird aber bei unbefristeten Verträgen die Zeit, die man bei vorherigen Arbeitgebern im Öffentlichen Dienst bzw. TVÄ/VKA verbracht hat, bei der Berechnung der Kündigungsfrist angerechnet (§35 Absatz 3 TVÄ/VKA) - bei befristeten Verträgen (§31 TVÄ/VKA) nur die (ununterbrochene bzw. maximal 3 Monate unterbrochene) Zeit beim gleichen Arbeitgeber.

    War man also z.B. 7 Jahre irgendwo im Bereich TVÄ/VKA angestellt und wechselt dann zu einem neuen Arbeitgeber, der ebenfalls nach TVÄ/VKA bezahlt, dann hat man - nach der Probezeit - mit einem 5-Jahresvertrag teilweise eine kürzere Kündigungsfrist als mit einem unbefristeten Vertrag. Beim unbefristeten Vertrag wird nach 1 Jahr wegen der Vorbeschäftigung mit einer Betriebszugehörigkeit von 8 Jahren gerechnet (-> 4 Monate Frist zum Quartalsende), beim befristeten Vertrag mit der Frist nach 1 Jahr aus dem §31 (-> 6 Wochen Frist zum Monatsende). Nach längerer Betriebszugehörigkeit beim neuen Arbeitgeber relativiert sich der Unterschied ber wieder.
    Geändert von Pflaume (28.08.2016 um 15:43 Uhr)



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  5. #20
    Banned
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    ??? Ganz ehrlich, das ist das seltsamste Argument, dass ich in diesem Zusammenhang je gehört habe. Weswegen soll denn eine kürzere Kündigungsfrist besser sein? Wenn man unbedingt bald gehen will, wird sich der Arbeitgeber nicht gegen einen Auflösungsvertrag sperren; dieser ist für die Verwaltung nämlich kostengünstiger. Eine Befristung des Vertrags kann einem allerdings Probleme bei der Kreditvergabe machen. Klar, es finden sich immer Banken, die einem Arzt auch mit einem befristeten Vertrag einen Kredit geben; die Auswahl schränkt sich jedoch deutlich ein, was zu einer Verschlechterung der Konditionen führen kann. Als ich meinen aktuellen Wagen gekauft habe, wurde mir eine 0%-Finanzierung angeboten; aufgrund meines befristeten Vertrags war ich jedoch gezwungen, einen Bürgen zu benennen, da der Kreditantrag sonst abgelehnt worden wäre. Und auch Anfragen bzgl. einer Immobilienfinanzierung haben letztlich ergeben, dass ich mit einem unbefristeten Vertrag bis zu 0,4% sparen könnte. Man darf sich mal ausrechnen, wieviel mehr ich bei einer Kreditsumme von sagenwirmal 500.000 € durch einen um 0,4% höheren Satz insgesamt zu zahlen hätte. Soviel dazu.



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