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  1. #6
    Registrierter Benutzer Avatar von still-waiting?
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    Ja genau, die Urkunde solltest du mitschicken und dann wird das ohne Probleme anerkannt hat bei mir auch geklappt



  2. #7
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    Wenn die sich weigern kann man ja mal ganz ernsthaft anfragen, was man in 90 Tagen Pflegepraktikum lernen soll, dass ein Rettungsassistent nicht ohnehin schon in 2 Jahren gelernt hat.



  3. #8
    Platin Mitglied Avatar von Joolz
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    Kann ich ebenfalls bestätigen, hab grad vor kurzem erst meine Urkunde beim LPA BaWü eingereicht, wurde problemlos anerkannt.



  4. #9
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    Habe beim Landesprüfungsamt BaWü meine Urkunde auch eingereicht mir wurde bescheinigt, dass ich sämtliche Vorraussetzungen für 3 Monate Krankenpflegedienst sowie die Ausbildung in erster Hilfe erfüllt habe.

    Da ich derzeit nicht in den Studiengang Humanmedizin immatrikulliert bin, habe ich die Urkunde im LPA meines Geburtsbundeslandes eingereicht.

    Meine Frage wäre nun: Ist diese Entscheidung für alle anderen LPAs, sobald ich mich immatrikuliere bindend? Ich gehe ja eigentlich stark davon aus, weil es sonst ja Blödsinn wäre die Möglichkeit des Einreichens im LPA des Geburtslandes zu schaffen.



  5. #10
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    Zitat Zitat von brizzlmachine Beitrag anzeigen
    Habe beim Landesprüfungsamt BaWü meine Urkunde auch eingereicht mir wurde bescheinigt, dass ich sämtliche Vorraussetzungen für 3 Monate Krankenpflegedienst sowie die Ausbildung in erster Hilfe erfüllt habe.

    Da ich derzeit nicht in den Studiengang Humanmedizin immatrikulliert bin, habe ich die Urkunde im LPA meines Geburtsbundeslandes eingereicht.

    Meine Frage wäre nun: Ist diese Entscheidung für alle anderen LPAs, sobald ich mich immatrikuliere bindend? Ich gehe ja eigentlich stark davon aus, weil es sonst ja Blödsinn wäre die Möglichkeit des Einreichens im LPA des Geburtslandes zu schaffen.
    Nein.

    Der Gesetzgeber sieht keine bindende Wirkung vor.

    Wenn du in einem anderen Bundesland geprüft wirst, kannst du jedoch auf die Entscheidung des LPA BaWü verweisen.



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