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  1. #1
    examinierte Laborratte Avatar von schmuggelmaeuschen
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    Hey,
    bei uns an der Uni Bonn geht zur Zeit um, dass das KPP in NRW nicht mehr verjährt. Hat noch jemand die Info?
    Ich schulde dem leben das Glänzen in meinen Augen



  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Also ich kann es im neuen Merkblatt auch nicht mehr finden.



  3. #3
    examinierte Laborratte Avatar von schmuggelmaeuschen
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    Ich bringe gute Nachrichten!!!
    Hab gerade mit dem LPA telefoniert und die Regelung gilt für NRW nicht mehr

    Das KPP muss lediglich nach dem Abitur erfolgen.
    Man muss einfach den Antrag auf Anerkennung zusammen mit den Praktikumsnachweisen (Original) und dem Abi Zeugnis (Kopie, muss nicht geglaubigt sein) dahin schicken
    Ich schulde dem leben das Glänzen in meinen Augen



  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    das man auch mal eine positive Entwicklung miterleben darf... ich bin fasziniert!



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