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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von iwishyouaniceday
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    Guten Morgen

    Hab mal eine Frage bzgl. Pflegepraktikum und dessen Aufteilung:

    Ich habe nach dem Abi und vor dem Studium mein Pflegepraktikum abgeleistet, das ganze in zwei Abschnitten. Der erste ist 53 Tage lang gewesen, der zweite 47. Dazwischen waren zwei Wochen Urlaub. Ergibt ja insgesamt doch 100 Tage. Hab mir das dann so bescheinigen lassen: "...Dauer des Krankenpflegedienstes: Von 07.05.2012 bis 31.08.2012. Die Ausbildung ist unterbrochen worden: Ja, vom 29.06.2012 bis 15.07.2012. ..."

    Zur Info: Ich studier im Saarland.

    Das sollte doch hinhauen oder? Sind ja im Endeffekt 2x45 Tage (sogar etwas mehr).



  2. #2
    Platin Mitglied
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    Sollte passen.
    Zur Not dem lieben Herrn M. vom LPA einfach ne Mail schicken. Aber vllt erst nach der Physikumsphase, dann kriegst du wahrscheinlich schneller Antwort



  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    Jap, sollte passen, da Unterbrechungen erlaubt sind, soweit der Dauer von reiner Arbeitszeit (also ohne unterbrechung) > 90 Tage ist. (oder halt 90)

    Wenn du daran zweifelst, dann schicke dein Zeugnis möglichst schnell an LPA. Wenn da schon ein Stempel drauf ist, kann nix mehr passieren!



  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Hallo zusammen,

    ich absolviere derzeit 60 Tage KPP und habe nun aufgrund von Krankheit eine Frage zur Anerkennung. Folgende Richtlinien gelten gemäß LPA:

    3. Wie kann der Krankenpflegedienst gesplittet werden?

    Der 90-tägige Krankenpflegedienst kann gem. den Vorschriften der neuen ÄAppO - § 6 Abs.1 Satz 3 ÄAppO - in
    drei Abschnittenin verschiedenen Krankenhäusern abgeleistet werden, wobei der einzelne Abschnitt einen Monat (mindestens 30 Kalendertage) betragen muss. Kürzere Abschnitte können nicht angerechnet werden! Eine Aufteilung in einen
    Abschnitt zu 90 Tagen bzw. zwei Abschnitten zu mindestens 31 und 59 Kalendertagen, 32 und 58 etc. oder 45 und 45 Kalendertagen ist auch möglich. Es werden alle Tage gezählt, also auch Wochenenden und Feiertage. Unterbrechungen durch Krankheitszeiten sind gesondert auszuweisen und nachzuweisen (z.B. Attest, Bestätigung durch die Pflegedienstleitung) und können nicht berücksichtigt werden. Diese Fehltage durch Erkrankung (max. 7 Tage) sind unmittelbar im Anschluss an das ursprüngliche Praktikumsende – in der unterrichtsfreien Zeit - abzuleisten.


    Ich habe am 04.02. begonnen und war am 28.02. und 01.03. AU. Das waren Tag 25 und 26. Das Praktikum geht bis zum 04.04. Damit wären ursprünglich 60 Tage abgeleistet. Die beiden Fehlttage kann ich in diesen Semesterferien nicht nachholen, sondern muss sie in die nächsten Ferien reinnehmen.
    Wäre es nun richtig (gemäß der Richtlinien), dass mir für diesen Abschnitt 58 Tage anerkannt werden und ich noch 32 ableisten muss, oder zählt der erste "Block" aufgrund der Unterbrechung am 25.ten und 26.ten Tag nicht mehr? Die beiden Fehltage kann ich doch in den nächsten Ferien ableisten, oder?

    Ich habe das LPA deshalb angerufen, jedoch leider die (patzige) Antwort erhalten, dass alle Informationen im Merkblatt stehen...

    Danke im voraus für Antworten zu meinen Fragen.

    LG.



  5. #5
    gamo lefuzi nibe
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    25.10.2009
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    Laut LPA Berlin zählt das Praktikum als "am Stück", solange es innerhalb derselben Ferien absolviert wurde und die Gesamtanwesenheit mindestens 30 Tage betrug. Wenn dein LPA am Telefon so patzig ist, würde ich denen eine schriftliche Anfrage formulieren.



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