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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #51
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von sunset4me Beitrag anzeigen
    Die Unis haben überhaupt nichts gelernt. Ist denen ja auch grundsätzlich egal. Schau dir doch die Entwicklung der Studienplatz-Anzahl und Bewerberanzahl an.
    Das ist ein anderes Thema.


    Meine Frage war, ob die Unis immer noch Studienplätze brach liegen lassen, und ob diese brachliegenden (also: nicht vergebenen Studienplätze) diejenigen sind, die eingeklagt werden.
    Oder mit welcher Argumentation wird geklagt?
    Wenn es so ist, wie Abolute Arrhythmie schreibt, ist die Argumentation mit Studienplätzen, die nicht vergeben worden sind, ja hinfällig.



  2. #52
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    Zitat Zitat von MediNaddl Beitrag anzeigen
    und die die einklagen stehen unter absoluter kontrolle von der uni - lass es, die prüfen einen dann vermutlich extra raus.
    das ist nur ein gerücht. ich war an einer uni hiwi, wo es immer ein paar plätze durch klage gab, in allen vorklinischen semestern, und habe mich mit meinem prof mal drüber unterhalten. die profs wissen gar nicht, wer sich eingeklagt hat. und selbst wenn, meinst du, die würden es wagen, genau dann eine unfaire prüfung zu machen? da holt man sich eben das zweite mal einen anwalt. und sooo viele mündliche prüfungen gibt es gar nicht mehr.
    wenn man dann wieder geext wird und noch keine scheine hat, hat man natürlich ein problem. die meisten eingeklagten plätze sind sowieso nur teilstudienplätze.

    ich habe ein paar freunde, die sich eingeklagt haben. manche hatten sofort im ersten anlauf glück, andere mussten vier jahre warten. ich würde das geld, wenn es denn vorhanden ist, in ein auslandsstudium stecken. wobei man sich da mittlerweile auch oft zurückklage muss.. aber da stehen die chancen deutlich besser.



  3. #53
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    Zitat Zitat von Relaxometrie Beitrag anzeigen
    Das ist ein anderes Thema.


    Meine Frage war, ob die Unis immer noch Studienplätze brach liegen lassen, und ob diese brachliegenden (also: nicht vergebenen Studienplätze) diejenigen sind, die eingeklagt werden.
    Oder mit welcher Argumentation wird geklagt?
    Wenn es so ist, wie Abolute Arrhythmie schreibt, ist die Argumentation mit Studienplätzen, die nicht vergeben worden sind, ja hinfällig.
    Es handelt sich nicht wirklich um REAL brach liegende Plätze.
    Es handelt sich um solche, die nach den Vorgaben des Gesetzgebers angeblich noch da wären.

    Mit der Realität hat das leider oft wenig zu tun.

    Das Verfahren läuft so: der Anwalt argumentiert, WARUM angeblich die Auslastung nicht 100% betrüge.
    Das GERICHT legt dann die Anzahl der frei zu gebenden Plätze frei!

    Man klagt also nicht auf seinen eigenen Platz, sondern darauf, dass einer oder mehrere weiter Plätze, die angeblich da waren, aber nicht ausgeschrieben wurden, den Bewerbern zur Verfügung stehen.

    Was vielen nich klar iss: wenn 100 Leute klagen und das Gericht 10 Plätze für nicht ausgelastet hält, dann gibt es sogar Streit unter denen, die das Verfahren gewonnen haben - weil dann trotzdem weniger Plätze als Kläger zur Verfügung stehen.



  4. #54
    Göttingen Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Relaxometrie Beitrag anzeigen
    Das ist ein anderes Thema.


    Meine Frage war, ob die Unis immer noch Studienplätze brach liegen lassen, und ob diese brachliegenden (also: nicht vergebenen Studienplätze) diejenigen sind, die eingeklagt werden.
    Oder mit welcher Argumentation wird geklagt?
    Wenn es so ist, wie Abolute Arrhythmie schreibt, ist die Argumentation mit Studienplätzen, die nicht vergeben worden sind, ja hinfällig.
    da habe ich auch mal mit einem prof und einer sehr netten frau aus dem studentensekretariat drüber geredet. eigentlich wollen sie die eingeklagten plätze dann im nächsten semester regulär verteilen. aber wenn man sich die anzahl der plätze bei hss anschaut, haut das wieder nicht hin.. daher wird an manchen unis immer erfolgreich was eingeklagt und an anderen nie.
    die unis lassen wohl nicht extra plätze für kläger frei, sondern sind einfach etwas zu nachlässig bei der berechnung. die anwälte stürzen sich auf jeden fehler und manche richter sind eben gütiger als andere.
    daher hab ich auch nichts gegen klagen, die plätze würden sonst gar nicht vergeben. es freut mich für jeden, der so an einen platz kommt. und selbst mit vielen klägern steht man nicht mit 15 mann an der leiche...

    unter den klägern wird dann gelost. d.h. selbst wenn es freie plätze geben sollte, muss man dann auch wieder glück haben.



  5. #55
    Gasmann Avatar von kra-
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    @sunset4me: hast natürlich Recht, mein Kommentar war natürlich auf die Wartezeit bezogen (um die es aber gar nicht ging). War irgendwie durcheinander, sorry.^^



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